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PWC | Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Gebot, das auch von Ländern anerkannt wird, die durch verbindliche Vorschriften versuchen, den Unternehmen auf einer systematischen Ebene mehr Verantwortung zu übertragen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auch für größere deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern verbindlich (bisher galt es für größere Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern).
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