Mehrwertsteuerrückerstattung

Haben Sie als deutschsprachiges Unternehmen einen Steuerbescheid auf Slowenisch erhalten? Scheitern Ihre Versuche Ihre geleistete Umsatzsteuer vom slowenischen Finanzamt zurückzufordern stets an sprachlichen Barrieren? Ist Ihnen die Möglichkeit zur Mehrwertsteuerrückerstattung in Slowenien überhaupt bekannt?

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Wir helfen Ihnen in all diesen Fällen

Grundsätzlich ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Slowenien allen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmern möglich, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, in Slowenien keine Betriebstätte unterhalten, keinen Fiskalvertreter benannt haben und keine Lieferungen oder sonstige Leistungen in Slowenien erbracht haben. Wenn z.B. bei einem Geschäft eines Unternehmens, welches in Slowenien keine Betriebsstätte unterhält, Werkzeuge nicht nach Deutschland weiterverkauft werden, sondern diese in Slowenien verbleiben, ist es möglich, die auf jene Gegegstände anfallende Mehrwertsteuer vom slowenischen Staat zurückzufordern.

Wer kann den Vergütungsantrag stellen?

  • mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer,
  • die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben,
  • in Slowenien keine Betriebstätte unterhalten,
  • keinen Fiskalvertreter benannt haben und
  • keine Lieferungen und sonstige Leistungen in Slowenien erbracht haben.

Hinweise:

Der Antrag muss spätestens bis zum 30.9. des Folgejahres beim Finanzamt gestellt werden (keine Verlängerung möglich!). Um eine gründliche Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen bis spätestens zum 31.8. des Folgejahres zuzusenden. Eventuelle zusätzliche Kosten bei später eingehenden Anträgen werden den Antragstellern separat berechnet. Weitere Informationen zur Rückerstattung in Slowenien und zu unserer Dienstleistung sowie die erforderlichen Formulare übermittelt Ihnen gerne Frau Petra Košir oder füllen Sie das Kontaktformular aus.