Arbeitsrecht

Wenn Sie als deutsches Unternehmen Mitarbeiter in Slowenien beschäftigen möchten, sind verschiedene Melde- und Registrierungspflichten zu beachten. Aus diesem Grund bieten wir einen umfassenden Komplettservice an.

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Einstellung von slowenischen Mitarbeitern

Unser Komplettservice umfasst:

  • Anpassung Ihrer Arbeitsverträge
  • Abwicklung der gesamten Arbeitnehmeranmeldung
  • Lohnbuchhaltung
  • Vertragsüberprüfung gemäß slowenischem Arbeitsrecht

Für weitere Informationen füllen Sie bitte das nebenstehende Kontaktformular aus.

Verträge gemäß slowenischem Arbeitsrecht

Verträge können vielfältiger Natur sein und entsprechend des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und den Möglichkeiten des internationalen Privatrechts die Anwendung deutschen, slowenischen oder anderen Rechts vereinbaren. Bei einigen Verträgen können jedoch die slowenischen Regelungen nicht abbedingt werden, insbesondere wenn sie dem Schutz der schwächeren Vertragspartei dienen.

So zum Beispiel beim Arbeitsrecht, wenn ein deutscher Unternehmer Arbeitnehmer in Slowenien beschäftigt. Die slowenischen Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers dürfen nicht unterlaufen werden. Es gilt, die Besonderheiten des slowenischen Rechts zu beachten.

Folgende Punkte werden unserer Erfahrung nach von deutschen Unternehmern dabei leicht übersehen:

  • Der Arbeitsvertrag muss inhaltlich klar bestimmt sein, weshalb die Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers eindeutig zu bennen sind.
  • Die Vergütung wird durch die Angabe eines Bruttogesamtgehalts bestimmt. Dies beinhaltet grundsätzlich das Grundgehalt, Erfolgsgratifikationen sowie Zulagen, z.B. Urlaubsgeld und solche, die es für besondere Arbeitsbedingungen gibt. Erstattungsfähig sind beispielsweise die gesetzlich geregelten Verpflegungskosten, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder Dienstreisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
  • Die vereinbarte Wochenarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. In dieser Zeit ist auch eine bezahlte Pause von 30 Minuten täglich enthalten.
  • Der Urlaubsanspruch entspricht vier Wochen pro Jahr, bei fünf Werktagen also 20 Tage. Davon müssen zwei Wochen Urlaub zusammenhängend gewährt werden, die restlichen Urlaubstage können bis zum 30.6. in das Folgejahr übertragen werden.
  • Die Arbeitnehmer haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit, sofern diese keine Konkurrenz zu Leistungen des Arbeitgebers darstellt. Einer Zustimmung des Arbeitgebers zu Nebentätigkeiten bedarf es nicht.
  • Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren innerhalb von fünf Jahren. Das Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung dieser Vorschriften und Gewährung der Arbeitnehmerrechte. Dazu kann es Geldbußen (450,00 – 20.000,00 €) verhängen. Für weitere Informationen möchten wir Sie auf das aktuelle Kompendium zum Arbeitsrecht hinweisen, welches Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt wird und ansonsten für 80,00 € bei uns zu erwerben ist.

Einstellung von slowenischen Mitarbeitern

In der modernen EU arbeiten Unternehmen grenzüberschreitend und stellen regelmäßig Arbeitnehmer im europäischen Ausland ein. Bei der Beschäftigung slowenischer Mitarbeiter durch deutsche Unternehmen in Slowenien sind nach EU-Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit die slowenischen Bestimmungen zu beachten.

Arbeitsverhältnisse müssen mit dem slowenischen Arbeitsrecht vereinbar sein. In der Regel müssen deutsche Arbeitsverträge insbesondere hinsichtlich gesetzlich vorgeschriebener Zuschüsse und der Urlaubsregelung angepasst werden.

Weiterhin müssen bei nicht in Slowenien registrierten Unternehmen die gesamten kranken- und rentenversicherungserheblichen Daten durch den Arbeitnehmer übermittelt werden.

Die Durchführung einer solchen Anmeldung und die Auseinandersetzung mit den slowenischen Behörden haben sich in der Vergangenheit oft als anspruchsvoll und zeitintensiv herausgestellt. Bei fehlerhafter Anmeldung oder Zahlungsverzug besteht für den Arbeitnehmer ein großes Vollstreckungs- und Strafrisiko.

Aus diesem Grund bieten wir, basierend auf unserer Erfahrung und Kenntnis der nationalen Besonderheiten, einen Komplettservice an. Wir übernehmen sowohl die Anpassung ihrer Arbeitsverträge, die Abwicklung der gesamten Arbeitnehmeranmeldung sowie der Lohnbuchhaltung um allen Beteiligten finanzielle Risiken und Zeiteinbußen zu ersparen.

Bei Fragen zu Verträgen gemäß dem slowenischen Arbeitsrecht oder zur Einstellung slowenischer Mitarbeiter wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung.