Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Stellen Sie gerade Ihren ersten Arbeitnehmer in Slowenien ein oder sind Sie bereits länger vor Ort, möchten sich aber in Zukunft nicht mehr mit der zeitaufwändigen Lohnbuchhaltung aufhalten?
Wir übernehmen für Sie die komplette Lohnbuchhaltung
- Registrierung und Anmeldung der Gesellschaft und des Arbeitnehmers
- Monatliche Erstellung einer Buchungs- und Lohnliste sowie der Lohnstreifen
- Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches für den Arbeitnehmer
- Reisekostenabrechnung
- Korrespondenz mit den slowenischen Behörden
- Arbeitsrechtliche Fragen
Möchten Sie Ihre deutschen Mitarbeiter nach Slowenien entsenden?
Zwar benötigen EU-Bürger in Slowenien keine Arbeitserlaubnis. Arbeitnehmer müssen aber spätestens 3 Tage vor Tätigkeitsbeginn beim slowenischen Arbeitsamt angemeldet werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir:
- eine fristgerechte Registrierung des Arbeitnehmers (ggf. mit Aufenthaltsbescheinigung)
- die Überprüfung und Anpassung Ihrer Arbeitsverträge (auf Wunsch)
- Tätigkeiten ergänzen (KS)
Gerne übernehmen wir für Sie den kompletten Prozess der Registrierung.