Recht & Steuern

Was Sie über VerpackG wissen müssen

05.07.2019

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG umgesetzt.

Das neue, in seinen Anforderungen strengere Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) und sieht grob zusammengefasst folgendes Drei-Säulen-Modell vor:

1. Säule: Alle Unternehmen, welche irgendeine Art von Verpackungsmaterial in Verkehr bringen, müssen sich seit 1. Januar 2019 selbst und nicht durch Dritte im öffentlichen Verpackungsregister LUCID registrieren, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro.

2. Säule: Hersteller und ebenso Importeure müssen sich ferner bei speziellen Recyclingdienstleistern (sog. Dualsystemen) registrieren, welche gegen Entgelt Entsorgung und Recycling der Verpackungen übernehmen.

3. Säule: Schließlich sind die Hersteller bei genauer festgelegten großen Verpackungsmengen auch verpflichtet, bis 15. Mai eine Erklärung über sämtliche im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben, wobei die Erklärung auch durch Dritte erfolgen kann.