Recht & Steuern

Was bringt die neue Steuerreform?

26.10.2017

Ende September 2017 hat die slowenische Regierung die Änderungen der vier Steuergesetze verabschiedet: das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Steuerverfahrensgesetz und das Gesetz über die fiskalische Bestätigung von Einnahmen. Die Steuerreform wird voraussichtlich in der Staatsversammlung bestätigt und mit dem neuen Kalenderjahr in Kraft treten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nicht nur zur Restrukturierung der Steuerlast führen, sondern auch die Effizienz bei der Erhebung öffentlicher Aufgaben verbessern und die Bürokratie verringern, um die Wettbewerbsfähigkeit des slowenischen Unternehmensumfelds zu verbessern.

Zu diesem Zweck wird vor allem die Steuerlast für hoch qualifizierte entsandte Arbeitnehmer aus Slowenien im Ausland und aus dem Ausland in Slowenien verringert. Der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Einkommensteuer sieht eine günstigere steuerliche Behandlung für längere Aufenthalte für Leiharbeiter vor, die für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 30 Tagen entsendet werden und der Entsendungsort so weit von der täglichen Arbeit entfernt ist, dass die tägliche Fahrt nicht länger wirtschaftlich ist. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Erstattung von Ausgaben für vorübergehend im Ausland befindliche Arbeitnehmer günstiger ausfallen.

Eine hitzige öffentliche Debatte entstand, als die Regierung die Änderungen bezüglich der Besteuerung von standardisierten Ausgaben aus Aktivitäten vorstellte. Es stellte sich heraus, dass der ursprüngliche Plan zu ehrgeizig war, weshalb das Steuersystem der standardisierten Ausgaben unverändert bleibt (die Höhe der standardisierten Ausgaben wird bei 80 % gehalten, die Besteuerung ist endgültig und wird nicht in der jährlichen Zahlung der Einkommensteuer berücksichtigt). Als Backup-Plan schlug die Regierung mehrere Maßnahmen vor, um einen Missbrauch bei der Bewertung der Bemessungsgrundlage für standardisierte Ausgaben zu verhindern.

Weitere wichtige Änderungen sind: Abschaffung der Progression der zusätzlichen allgemeinen Steuererleichterung, mit der zu verhindern versucht wird, dass Geringverdiener in Fällen, in denen ihr Bruttolohn erhöht wird, tatsächlich ein geringeres Nettoeinkommen erhalten; die Möglichkeit einer bargeldlosen Zahlung an die slowenische öffentliche Zahlungsverwaltung; und die Möglichkeit zur weiteren Nutzung von verbundenen Konten ab dem 31. Dezember 2017. Alle vorgeschlagenen

Die Änderungen müssen noch von der slowenischen Staatsversammlung bestätigt werden.

Quelle: Rechtanwalte Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc o.p. d.o.o.; Tel.: +386 8 205 21 11 | Fax: +386 8 205 21 10 | info(at)fpjr.si