Recht & Steuern

Steuerrechtliche Änderungen in Slowenien

13.11.2019

Nachdem das slowenische Finanzministerium bereits im Juni 2019 Vorschläge zu einer Reform der Steuergesetze unterbreitet hat, steht nun fest, dass ab Januar 2020 neue Gesetze gelten. Die Änderungen sollen ein stetiges Wirtschaftswachstum und ein stabiles Wirtschaftsumfeld garantieren und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fördern. Änderungen wurden vor allem im Bereich der Körperschaftssteuergesetze (ZDDPO-2) und Einkommensteuergesetz (Zdoh-2) vorgenommen.

Die derzeitige Körperschaftssteuer wird von 19 % auf 20 % steigen. Zusätzlich wird es Unternehmen erschwert ihre Steuerbelastungsgrenze durch Investitionen zu senken. Auch wenn das Unternehmen einen höheren Betrag als den zu versteuernden Gewinn reinvestiert, werden 35 % des Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer in Höhe von 20 % herangezogen.

In Bezug auf die Einkommenssteuer werden zum einen die Obergrenzen der Steuerklassen erhöht, zum anderen wird der Steuersatz für die Stufe 2 und Stufe 3 um einen Prozentpunkt verringert. Zudem wird der allgemeine Gesamtfreibetrag, der Einkommen ab 13.316,83 € betrifft, von 3.302,00 € auf 3.500,00 € erhöht.

Daraus ergibt sich die folgende Einkommensskala:

Einkommen von … bis …Einkommenssteuer
0,00 €–8.500,00 €16 %
8.5000,00 €–25.000,00 €  1.360,00 +26 % über 8.500,00
25.00,00 €–50.000,00 €5.650,00 +32 % über 25.000,00
50.000,00 €–80.000,00 € 13.650,00 +39 % über 50.000,00
80.000,00 € 25.350,00 +50 % über 80.000,00