Slowenien: Öffentliche Versteigerungen von beweglichen und unbeweglichen Sachen jetzt auch online möglich

04.04.2018

Eine Änderung der Zwangsvollstreckungs- und Versicherungsrichtline (ZIZ-L) schafft eine rechtliche Grundlage für eine im Internet abrufbare öffentliche Versteigerung während eines Gerichtsverfahrens.

Der oberste Gerichtshof der Republik Slowenien wird dazu eine Online-Suchmaschine für den Verkauf von beweglichen Sachen (inkl. Anspruch auf Eigentumsübergang) mit allen relevanten Informationen zum Datum, der Uhrzeit und der Webseite errichten, verwalten und pflegen. Jedem, der sich bis spätestens 24 Stunden vor der Auktion registriert, wird eine anonyme Teilnahme ermöglicht. Die Dauer der Online-Versteigerung wird durch ein Gerichtsverfahren bestimmt.

Für die Versteigerung von unbeweglichen Sachen (inkl. Anspruch auf Eigentumsübergang) wird der oberste Gerichtshof ebenfalls ein Online-Suchportal erstellen, welches Informationen zur Verwendung der Sache (Wohnung, Haus, Geschäftsräumlichkeiten, Grundstück, etc.), zu Datum und Uhrzeit, sowie Webseite der Auktion umfasst. Eine anonyme Teilnahme ist jedem gestattet, der sich mindestens drei Werktage vor der Versteigerung im Portal registriert. Neu ist hierbei, dass die Versteigerung von Immobilien, speziell bei öffentlichen Versteigerungen, nur noch online stattfinden soll. Richter können die Vollstreckung einer Versteigerung auch dann bestimmen, wenn keine Teilnehmer bei der ersten Online-Versteigerung angemeldet sind.

Die oben genannten Änderungen werden den Verkauf von beschlagnahmten Sachen (inkl. Eigentumsübergang) vereinfachen, den Kaufinteressenten eine anonyme Teilnahme gewährleisten und werden ohne Zweifel, eine mögliche Einflussnahme auf andere Bietende vermindern.

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