Recht & Steuern

EU-Reform des Mehrwertsteuersystems

22.01.2018

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur EU-weiten Modernisierung des Mehrwertsteuersystems.

Die Mehrwertsteuer-Einnahmen in den EU-Mitgliedstaaten fallen jährlich niedriger aus als erwartet. Um der Kluft bei der Erhebung der Mehrwertsteuer entgegenzusteuern, schlägt die EU-Kommission vor, einen EU-weit einheitlichen Mehrwertsteuerraum zu schaffen.

Jährlich beläuft sich der Verlust der Mitgliedstaaten mit dem derzeitigen System auf insgesamt über 150 Milliarden EUR, 50 Milliarden EUR davon sind auf grenzüberschreitende Mehrwertsteuerhinterziehung zurückzuführen. Den Ländern entgehen somit jährlich viele Gelder für staatliche Investitionen und es besteht die Gefahr, dass diese Betrugsgelder für kriminelle Zwecke oder Terrorismus verwendet werden.

Das aktuelle Mehrwertsteuersystem kann den Ansprüchen der heutigen globalisierten und digitalen Welt nicht mehr standhalten. Dadurch wird der elektronische Geschäftsverkehr teurer und komplexer. Was zur Folge hat, dass Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen entstehen.

Die neu vorgeschlagene Reform soll den europäischen Binnenmarkt und den grenzüberschreitenden Handel fördern und den Mehrwertsteuerbetrug minimieren. Schätzungen zufolge könnte diese Reform 40 Milliarden EUR, rund 80% der hinterzogenen Mehrwertsteuer, einsparen.

Die EU-Kommission möchte somit die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen steigern. Mit dem aktuellen System müssten im Inland tätige Unternehmen 11% weniger Mehrwertsteuer zahlen, als Unternehmen, die in mehreren Ländern Geschäfte abwickeln. Mit der Reform würde diese ungerechte Verteilung verbessert werden und Unternehmen die grenzüberschreitend tätig sind, würden rund 1 Milliarde EUR einsparen.

Für eine reibungslose Implementierung der Mehrwertsteuerreform wird ergänzend noch eine Mehrwertsteuer-Richtlinie auf technischer Ebene benötigt.

Folgende vier Grundprinzipien müssen bei der EU-Kommission dementsprechend verhandelt werden:

• Betrugsbekämpfung: Schlupflöcher zu beseitigen

• “One-Stop-Shop”-Prinzip: ein einheitliches Internetportal mit einheitlichen Formularen bezüglich der Mehrwertsteuererklärung und –zahlung in allen EU-Sprachen

• Weniger Bürokratie: vereinfachte Vorschriften für die Erstellung von Rechnungen beim grenzüberschreitenden Handel; die Erstellung einer zusammenfassenden Meldung für Steuerbehörden soll entfallen

• Mehr Kohärenz: Grundsatz des Bestimmungsorts – da der Endbetrag der MwSt. immer im Mitgliedsstaat des Endverbrauchers bezahlt und nach dem MwSt.-Satz dieses Mitgliedsstaats abgerechnet wird

Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite des Unternehmens Grant Thornton Consulting d.o.o.