Elektronische Einreiseanmeldung in Slowenien teilweise ab dem 10. August notwendig

05.08.2021

Die 3-G-Regelung für die Einreise nach Slowenien bleibt bestehen. Besonderheiten müssen bei der Einreise per Flugzeug oder Schiff nach Slowenien beachtet werden.

Einreisende nach Slowenien, die mit dem Flugzeug oder dem Schiff einreisen, müssen ab dem 10. August eine elektronische Einreiseanmeldung ausfüllen und können dort alle wichtigen Angaben zur Einreise machen. Es bietet sich an, dies im Vorfeld der Reise durchzuführen. 

Ausnahmen:

  • Transitfahrgäste, die sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten, müssen das Formular nicht ausfüllen.
  • Die Besatzung des Flugzeugs oder Schiffs muss das Formular nicht ausfüllen.

Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie auf der Website https://euplf.eu/de/euplf-de/index.html.

Weiterhin gilt die 3-G-Regelung für Einreisende nach Slowenien 

Bei der Einreise nach Slowenien muss jede Person einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigenschnelltest (nicht älter als 48 Stunden), eine Impfbescheinigung oder eine Genesenenbestätigung vorlegen können. Diese Regelungen gelten auch für Durchreisende. Dabei sind vor allem die Bestimmungen zu der Akzeptanz der Tests und der Impfungen zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.  Des Weiteren werden Besucher Sloweniens dazu angehalten, die Vorgaben und Empfehlungen des slowenischen Gesundheitsministeriums zu befolgen. 

Weiterführende und fortlaufende Informationen finden Sie auf der englischsprachigen Website der slowenischen Regierung und der Deutschen Botschaft Laibach. Informationen bezüglich der Infektionslage in Slowenien finden Sie hier.