Die Europäische Kommission hat den Arbeitsplan 2025–2030 für die Verordnung über umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) und die Verordnung zur Energiekennzeichnung angenommen, um kreislauffähige, reparierbare und energieeffiziente Produkte in der EU zu fördern. Zu den vorrangigen Produktgruppen gehören Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen – ausgewählt aufgrund ihres Potenzials zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft. Der Plan wird neue Anforderungen an die Produktleistung (z. B. Haltbarkeit und Energieeffizienz) sowie an Produktinformationen (wie CO₂-Fußabdruck) festlegen, die über den Digitalen Produktpass oder die EPREL-Datenbank zugänglich sein werden. Zudem wird ein Reparierbarkeitsindex für Elektronik und kleine Haushaltsgeräte eingeführt. Der Plan wurde unter Einbeziehung von Interessenträgern und Mitgliedstaaten entwickelt, sieht Unterstützung für KMU vor und legt Anforderungen durch delegierte Rechtsakte auf Basis technischer Studien und Folgenabschätzungen fest. Die im Juli 2024 angenommene ESPR baut auf bestehenden Regelungen auf, um den Binnenmarkt der EU zu stärken und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Quelle: Europäische Kommission