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Anreize für ausländische Investoren in Slowenien

28.02.2024

Regierung beschließt Änderungen, um ausländischen Investoren die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu erleichtern

Nach der Änderung des Investitionsförderungsgesetzes können die Fördermittel auch einem ausländischen Unternehmen gewährt werden, das spätestens zum Zeitpunkt derer Auszahlung registriert sein muss. Dies stellt einen weiteren Anreiz für ausländische Investoren dar, in Slowenien zu investieren, und verringert den bürokratischen Aufwand. Die oben genannten Änderungen folgen den Änderungen der EU-Gesetzgebung und legen fest, dass ein Investor auch dann Anspruch auf Fördermittel hat, wenn er noch kein registriertes Unternehmen bzw. keine Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens in Slowenien betreibt.

Diese Regelung gilt nur für Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, während Investoren aus Drittländern ihr Unternehmen in Slowenien gründen bzw. registrieren müssen, noch bevor sie Fördermittel beantragen können.

Das bisherige Gesetz schloss Fördermittel für ausländische Investitionen in Bereichen wie z. B. Energieerzeugung und -versorgung aus. Mit den geplanten Änderungen werden aber die Sektoren Braunkohleindustrie, Breitband-Internetanschluss sowie Energiespeicherung und -übertragung hinzukommen.

Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für EIPoS-Projekte operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft im Landwirtschafts- und Nachhaltigkeitsbereich sowie Anreize für Beihilfemaßnahmen, die es den Begünstigten verweigern, von den Ergebnissen der Forschung, Entwicklungen und Innovationen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu profitieren.

Zugleich werden die Sektoren Schiffbau und Kunstfaserindustrie von der Liste gestrichen.

Quellen: STA, Slovenia Times