Recht & Steuern

Änderungen des slowenischen Mindestlohngesetzes

05.02.2019

Trotz Einwänden der Arbeitgeber hat die Nationalversammlung Sloweniens im Dezember 2018 die vorgeschlagenen Änderungen des Mindestlohngesetzes (ZMinP) verabschiedet. ZMinP ist ab dem 25. Dezember 2018 in Kraft.

Die Änderungen des ZMinP sehen vor, dass der Mindestlohn für (i) die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geleisteten Arbeiten 886,63 EUR brutto beträgt und (ii) für die vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geleisteten Arbeiten 940,58 EUR brutto betragen wird. Die Änderung sieht eine weitere Erhöhung am 1. Januar 2020 vor, wenn der Mindestlohn auf 700 EUR netto erhöht wird. Darüber hinaus dürfen ab dem 1. Januar 2020 Dienstalterszulagen, Zulagen für Arbeit unter ungünstigen Bedingungen sowie Leistungszulagen nicht mehr Teil des Mindestlohns sein.

Die wahrscheinlich bedeutendste Änderung ist ab dem 1. Januar 2021 geplant, wenn der Mindestlohn als Summe aus (i) um 20 Prozent erhöhten Lebenshaltungskosten (in Slowenien) und (ii) Steuern und obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitnehmer ermittelt wird. In diesem Fall wird der Mindestlohn vom slowenischen Arbeitsminister festgelegt.

Auch wenn der Mindestlohn am 1. Januar 2019 nur um 44 Euro brutto gestiegen ist, sorgte die Novelle des ZMinP für großes Aufsehen und Nebenwirkungen bei den Arbeitgebern. Bevor die Änderungen angenommen wurden, richteten die Arbeitgeber ein offenes Schreiben an die Regierung der Republik Slowenien, in dem sie die Aufmerksamkeit auf die Hauptprobleme lenken wollten, die sich aus den Änderungen am ZMinP ergeben. Nämlich, (i) dass die neue Definition des Mindestlohns zu einem enormen Anstieg der Löhne führen wird, weil die Zulagen nicht mehr Teil des Mindestlohns sind, (ii) dass die Änderungen zu einer Situation führen könnten, in der einige Vergütungsgruppen in spezifischen Tarifverträgen zu einer fusionieren, so dass einige Arbeitnehmer, die anspruchsvollere Arbeiten ausführen, die gleiche oder niedrigere Vergütung für die Arbeit erhalten würden als die Arbeitnehmer, die weniger anspruchsvolle Arbeiten ausführen, (iii) dass die regierende politische Partei ab 2021 über die genaue Höhe des Mindestlohns entscheiden wird, und mehr.

Quelle: Odvetniška pisarna Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc d.o.o. | Tel.:+386 8 205 21 11 | Fax: +386 8 205 21 10 | info(at)fpjr.si