Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Stellen Sie gerade Ihren ersten Arbeitnehmer in Slowenien ein oder sind Sie bereits länger vor Ort, möchten sich aber in Zukunft nicht mehr mit der zeitaufwändigen Lohnbuchhaltung aufhalten?

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Entrepreneur calculating and reviewing investment plan

Wir übernehmen für Sie die komplette Lohnbuchhaltung

  • Registrierung und Anmeldung der Gesellschaft und des Arbeitnehmers
  • Monatliche Erstellung einer Buchungs- und Lohnliste sowie der Lohnstreifen
  • Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches für den Arbeitnehmer
  • Reisekostenabrechnung
  • Korrespondenz mit den slowenischen Behörden
  • Arbeitsrechtliche Fragen

Die aktuelle Einkommensskala in Slowenien (2020)

Möchten Sie Ihre deutschen Mitarbeiter nach Slowenien entsenden?

Zwar benötigen EU-Bürger in Slowenien keine Arbeitserlaubnis. Arbeitnehmer müssen aber spätestens 3 Tage vor Tätigkeitsbeginn beim slowenischen Arbeitsamt angemeldet werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir:

  • eine fristgerechte Registrierung des Arbeitnehmers (ggf. mit Aufenthaltsbescheinigung)
  • die Überprüfung und Anpassung Ihrer Arbeitsverträge (auf Wunsch)
  • Tätigkeiten ergänzen (KS)

Gerne übernehmen wir für Sie den kompletten Prozess der Registrierung.