Recht & Steuern

Kennen Sie schon unser neues Angebot über Personaldienstleistungen?

22.10.2021

Ab Oktober bietet die AHK Slowenien ein neues umfassendes Personaldienstleistungsangebot an. Von unseren bisherigen Personaldienstleistungen unterscheidet sich unser neues Angebot dadurch, dass es Leistungen beinhaltet, die über den Bereich der Lohnbuchhaltung hinausgeht.

Sicher fragen Sie sich, weshalb wir das Angebot ausgeweitet haben …

Einerseits war für uns ausschlaggebend, dass wir eine hohe Nachfrage an einer Erweiterung unseres Leistungsumfanges erfahren haben. Andererseits sind sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber an uns heranangetreten und fragten nach, ob wir beispielsweise die Anmeldung von Homeoffice-Tätigkeiten beim Arbeitsinspektorat übernehmen könnten oder die Organisation der obligatorischen Arztbesuche mit Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.

Die Umsetzung dieser Fragen stellte uns jedoch vor das Problem, dass unserer bisheriger Leistungsumfang diese Aufgaben nicht vorsieht. Denn die Leistung, die der Arbeitnehmer von uns begehrte, fiel nicht in den Aufgabenbereich der Lohnbuchhaltung.

Für Sie übernehmen wir die komplette Lohnbuchhaltung und vieles mehr!

Sah unser bisheriger Leistungsangebot vor, dass wir für Sie die komplette Lohnbuchhaltung übernehmen, wollen wir mit dem neuen Personaldienstleistungsvertrag einen Service anbieten, der über diese Leistungen hinausgeht.

Das Leistungsspektrum unseres alten Angebots beinhaltet im Einzelnen, dass wir für Ihre Angestellten die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Meldungen an das Finanzamt erstellen und zahlen alle Löhne und Abgaben fristgerecht aus.

Wieso sollte ich mich für ein Komplettservice entscheiden?

Der Komplettservice unseres neuen Angebots über Personaldienstleistungen hat den Vorteil, dass wir für Sie:

  • u.a. die An- bzw. Abmeldung Ihres Arbeitnehmers beim jeweiligen Sozialversicherungsträger auf elektronischem Wege übernehmen,
  • Änderungen von Personaldaten Ihres Arbeitnehmers an die zuständigen Behörden weiterleiten,
  • die A1-Bescheinigungen für im Ausland tätige Arbeitnehmer beschaffen, entsprechenden Anträge vorbereiten und die ordnungsgemäße Abrechnung der angefallenen Reisekosten durchführen und
  • alle Aufgaben übernehmen, die mit dem Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung in Zusammenhang stehen sowie die Unterstützung der Arbeitnehmer bei Kreditaufnahmen.

Darüber hinaus behalten wir für Sie den Überblick über weitere gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen und informieren Sie bei Bedarf über die jeweilige Verpflichtung und führen diese nach Rücksprache mit Ihnen nach den gesetzlichen Vorgaben aus.

Haben Sie Fragen?

Bei allen Fragen im Bereich Personaldienstleistungen ist Ihnen unsere Expertin Petra Košir sehr gerne behilflich.