Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, der ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigt.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist die in Deutschland geltende Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Quellen: BMAS, Bundesregierung