Christian Schiff
Head of Business Development Recht, Steuern und Business Development
+386 1 252 88 62 christian.schiff@ahkslo.siAb 2025 gelten in Slowenien neue Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte, die Unternehmen verpflichten, sich innerhalb von 30 Tagen nach Tätigkeitsbeginn in getrennten Registern für Verpackungen sowie Kunststoff-Einwegprodukte wie Getränkebecher, Tabakfilter und Fischereigeräte einzutragen.
Zusätzlich müssen sie jährlich detaillierte Daten zu den in Verkehr gebrachten Mengen melden und sich an den Kosten für Sammlung, Reinigung, Entsorgung und Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft im Einklang mit EU-Vorgaben zu fördern.
In Slowenien gelten seit Anfang 2023 neue Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für verschiedene Einwegkunststoffprodukte:
(seit Januar 2023) müssen im entsprechenden Register eingetragen werden, die Unternehmen tragen Reinigungskosten und melden quartalsweise Daten.
(ab März 2024) unterliegen der Registrierung, Informationspflichten, Gebührenzahlung und Rücknahmepflichten.
(ab Juli 2024) müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, etwa dass Verschlüsse am Behälter verbleiben und PET-Flaschen mindestens 25 % recyceltes Material enthalten.
(ab Dezember 2024), darunter Luftballons, Becher, Behälter, Tüten, Feuchttücher und leichte Kunststofftragetaschen, fallen ebenfalls unter die Herstellerverantwortung.
Die erweiterten Herstellerpflichten für Verpackungen treten in Slowenien ab Oktober 2025 vollständig in Kraft, wobei die Registrierung und Meldung von Verpackungsmengen bereits ab April 2024 verpflichtend sind.
Betroffen sind slowenische Hersteller, Importeure sowie ausländische Händler, die Produkte in Slowenien in Verkehr bringen. Unternehmen ohne slowenische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Pflichten umfassen die Registrierung in den offiziellen Registern spätestens 30 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit, die jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen sowie die Übernahme der Kosten für Sammlung, Sortierung, Verwertung und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Gebühren basieren auf der Umweltauswirkung der jeweiligen Verpackungen und Einwegprodukte und sollen Anreize für umweltfreundliche Verpackungen setzen: Leicht recycelbare oder wiederverwendbare Verpackungen verursachen niedrigere Kosten, während schwer verwertbare Materialien höhere Gebühren nach sich ziehen.
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