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Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 in Deutschland | 30. April des laufenden Jahres (empfohlene Frist)

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Hiermit informieren wir ausländische Unternehmen, die in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind und über eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, über eine bevorstehende gesetzliche Verpflichtung.

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Hiermit informieren wir ausländische Unternehmen, die in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind und über eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, über eine bevorstehende gesetzliche Verpflichtung.

 

Gemäß der deutschen Steuergesetzgebung ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das vergangene Kalenderjahr zum Zwecke der Prüfung der steuerlichen Pflichten spätestens bis zum 31. Juli des laufenden Jahres einzureichen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen bereits bis zum 30. April des laufenden Jahres vorzubereiten und einzureichen. Durch eine frühzeitige Abgabe lassen sich mögliche Verzögerungen bei der Prüfung der steuerlichen Pflichten vermeiden und ein reibungsloser Ablauf bei der Beantragung bzw. Verlängerung der Freistellungsbescheinigung (zum Steuerabzug bei Bauleistungen) sicherstellen.

 

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist ein zentrales Dokument, in dem der endgültige Abgleich aller monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfolgt. Eine fristgerechte und fachgerechte Einreichung ist unerlässlich, um steuerliche Risiken sowie mögliche Bußgelder seitens der deutschen Finanzämter zu vermeiden und den Status als konformer Steuerpflichtiger in Deutschland zu wahren.

 

Die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen im Rahmen ihrer Dienstleistungen umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Jahreserklärung an. Unsere Steuerexperten stellen sicher, dass alle Daten mit den aktuellen deutschen Vorschriften übereinstimmen und über die vorgeschriebenen elektronischen Wege übermittelt werden.

 

Sollten Sie wünschen, dass wir dieses Verfahren in Ihrem Namen durchführen, laden wir Sie ein, sich so bald wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorbereiten können.

 

Für ein unverbindliches Angebot und weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

 

E-Mail: steuern@ahkslo.si

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