Das slowenische Arbeitsrecht schreibt eine Sonderzahlung an Arbeitnehmer vor, die als regres za letni dopust oder einfach nur regres bezeichnet wird. Im Deutschen lässt sich dieser Begriff am besten mit Urlaubsgeld oder Urlaubsvergütung übersetzen. Im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern handelt es sich dabei in Slowenien jedoch nicht um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um einen gesetzlich geregelten Anspruch.
Der Regres steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zu, unabhängig von Branche, Arbeitsposition oder Beschäftigungsart. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die in Slowenien beschäftigt sind, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den Regres.
Der Regres ist eine verpflichtende einmalige Zahlung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten jährlich zur Erholung und zur Finanzierung des Urlaubs auszahlen müssen. Er ist ein fester Bestandteil des slowenischen Arbeitsrechts.
Artikel 131 des slowenischen Arbeitsgesetzes [Zakon o delovnih razmerjih; ZDR-1] bestimmt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einem Arbeitnehmer, der Anspruch auf Jahresurlaub hat, auch den Regres für den Jahresurlaub auszuzahlen. Dieses muss mindestens in Höhe des gesetzlich festgelegten Mindestlohns gewährt werden.
Dabei handelt es sich um die allgemeine gesetzliche Regelung, wobei das Gesetz in bestimmten Ausnahmefällen Abweichungen zulässt. Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist unmittelbar mit dem Anspruch auf Jahresurlaub verbunden. Hat ein Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen lediglich Anspruch auf einen anteiligen Jahresurlaub, so reduziert sich entsprechend auch der Anspruch auf den Regres.
Der Mindestlohn beträgt im Jahr 2026 1.481,88 EUR, womit dieser Betrag gleichzeitig auch den gesetzlichen Mindestbetrag des Urlaubsgeldes darstellt. Eine Obergrenze gibt es hingegen nicht.
Bis zur Höhe des zuletzt bekannten durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns in der Republik Slowenien muss der Arbeitnehmer weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben auf den Regres bezahlen. Der durchschnittliche Bruttolohn in Slowenien beträgt zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels 2.678,28 EUR. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bis zu diesem Betrag den Regres vollständig netto ausbezahlt bekommt. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.
Der Regres muss grundsätzlich spätestens bis zum 1. Juli eines Jahres ausgezahlt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine spätere Auszahlung möglich, jedoch spätestens bis Ende November.
Autorin: Rasmira Majetić-Ramić