Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für das neue EU-Klimaziel für das Jahr 2040 vorgestellt. Dieses sieht eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu 1990 vor. Das Ziel gilt als zentraler Zwischenschritt auf dem Weg zur gesetzlich verankerten Klimaneutralität bis 2050.
Der Vorschlag ist Teil einer Überarbeitung des EU-Klimagesetzes und enthält erste Leitlinien zur Nutzung internationaler Emissionsgutschriften (max. 3 % der Emissionen von 1990), zur Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen in den Emissionshandel sowie zu neuen Flexibilitätsmechanismen. Technologien wie DACCS oder die Speicherung von biogenem CO₂ sollen künftig berücksichtigt werden.
Für die Unternehmen bringt das neue Klimaziel weitreichende Konsequenzen mit sich. Die EU betont, dass das Ziel unter Einbeziehung technologischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte erreichbar sein soll. Zugleich sollen neue Übergangsregelungen, sektorale Anpassungsfristen und die Anrechnung früherer Maßnahmen helfen, die Transformation ausgewogen zu gestalten.
Dennoch warnen Wirtschaftsverbände wie die DIHK und der VKU: Die Pläne basieren auf optimistischen Annahmen bezüglich Technologieverfügbarkeit, Fachkräfteangebot und Investitionsmitteln. Sollten sich diese Voraussetzungen nicht erfüllen, drohen laut Studien der Verbände erhebliche wirtschaftliche Belastungen – von steigenden Kosten über verstärkte Regulierung bis hin zu politischen Verwerfungen.
Quelle: dihk.de