Die Slowenische Unternehmerförderungsagentur hat eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe von Liquiditätskrediten in Gesamthöhe von 20 Millionen Euro veröffentlicht. Die Kredite sind für Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) bestimmt, die finanzielle Mittel für Betriebskapital oder kleinere Investitionen benötigen.
Die Slowenische Unternehmerförderungsagentur hat im Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 70/2025 die öffentliche Ausschreibung P7L 2025 – Liquiditätskredit veröffentlicht, mit der Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) 20 Millionen Euro an günstigen Liquiditätskrediten zur Verfügung stehen. Ziel der Ausschreibung ist es, eine schnelle und einfache Finanzierung verschiedener geschäftlicher Bedürfnisse wie kleinere Investitionen oder Betriebsmittel zu ermöglichen. Förderfähig sind Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die vor dem 1. Januar 2024 gegründet wurden und ihren Sitz in der Kohäsionsregion Ost- oder Westslowenien haben. Die Kredite sind für die Finanzierung von Kosten bestimmt, die mit dem Kauf neuer Ausrüstung und Arbeitsmaschinen, Investitionen in Geschäftsimmobilien, Kosten für patentierte Rechte und Lizenzen sowie der Deckung laufender Kosten wie Material, Handelswaren, Dienstleistungen, Löhne und andere Betriebsausgaben verbunden sind. Die Höhe eines einzelnen Kredits beträgt zwischen 15.000 und 100.000 Euro, wobei bis zu 100 % der förderfähigen Projektkosten abgedeckt werden können. Der feste Jahreszinssatz beträgt 1,8 %, die Rückzahlungsfrist liegt – je nach Höhe des Kredits – zwischen 2 und 5 Jahren für Kredite bis 50.000 Euro bzw. zwischen 2 und 7 Jahren für Kredite über 50.000 Euro. Es besteht die Möglichkeit eines Tilgungsmoratoriums von bis zu 6 Monaten, das auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann, wobei das Moratorium in die Gesamtlaufzeit des Kredits eingerechnet wird. Kredite bis 50.000 Euro werden mit acht Unternehmenswechseln besichert, bei höheren Beträgen ist zusätzlich eine persönliche Bürgschaft erforderlich. Ein weiterer Vorteil dieses Finanzprodukts ist, dass keine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren anfallen. Förderfähige Kosten umfassen Investitionen in Anlagegüter wie den Kauf von Arbeitsmaschinen und Ausrüstung, Investitionen in Geschäftsimmobilien einschließlich Bau, Renovierung und Ausstattung von Geschäftsräumen sowie Kosten für Material, Handelswaren, Dienstleistungen und Personalkosten, einschließlich Nettolöhne, Abgaben, Einkommenssteuer und Rückerstattung von Fahrtkosten, Verpflegung sowie Urlaubsgeld. Die Gesamtsumme des dem Unternehmen gewährten Kredits, einschließlich bereits erhaltener Mittel aus den Ausschreibungen P7R 2025, P7 2025 oder P7-2 2025, darf 30 % des Nettoumsatzes im Jahr 2024 nicht überschreiten. Der Antrag ist elektronisch über das ePortal der Slowenischen Unternehmerförderungsagentur einzureichen, die Einreichungsfrist endet am 14. Oktober 2025 um 14:00 Uhr. Der Wortlaut der Ausschreibung P7L 2025 ist auf der Website der Slowenischen Unternehmerförderungsagentur verfügbar.
Interessierte Unternehmen können sich in der öffentlich zugänglichen Ausschreibungsdokumentation über alle Bedingungen und Anweisungen zur Antragstellung informieren.