Die Änderungen des Gesetzes über die Beschäftigung, Selbstständigkeit und Arbeit von Ausländern (ZZSDT-E) sowie des Ausländergesetzes, die Ende Mai in Slowenien in Kraft getreten sind, bringen wichtige Neuerungen im Bereich der Beschäftigung von Ausländern. Hauptziele sind die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 über die Blaue Karte der EU, der zusätzliche Schutz von Arbeitsmigranten sowie die Vereinfachung der Verfahren.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören: die Verkürzung der erforderlichen Mindestvertragsdauer für hochqualifizierte Ausländer auf sechs Monate, die Möglichkeit, eine Blaue Karte auch ohne formalen Bildungsnachweis bei entsprechender Berufserfahrung zu erhalten, sowie die Senkung der Gehaltsschwelle. Zudem wurde ein beschleunigtes Verfahren für Ausländer eingeführt, die bereits über eine Blaue Karte eines anderen EU-Mitgliedstaats verfügen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis wurde erweitert und es besteht nun die Möglichkeit einer ergänzenden selbstständigen Tätigkeit.
Das Gesetz bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen, die auf mehr Effizienz und Gerechtigkeit bei der Beschäftigung von Ausländern abzielen. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung eines Registers von Arbeitgebern, die gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen haben, die Ausweitung der Saisonarbeit auf die Bereiche Tourismus und Gastgewerbe sowie vereinfachte Verfahren für Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder laufendem Antrag auf eine einheitliche Erlaubnis für bestimmte Berufe. Arbeitgeber müssen den Ausländern zudem einen kostenlosen Slowenischkurs ermöglichen. Weitere Neuerungen umfassen die verpflichtende Anmeldung internationaler Transporte sowie die Möglichkeit des Arbeitgeberwechsels im Rahmen von Saisonarbeit.
Quelle: gov.si podjetniski portal.si