Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung zur Pflicht, wenn leistender Unternehmer und leistungsempfangender Unternehmer im Inland ansässig sind (inländische B2B-Umsätze). Die Regelungen wurden im Zuge des Wachstumschancengesetzes verabschiedet.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (Norm EN16931) und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.
In der Praxis wird es nach aktuellem Stand folgende zwei Formate in Deutschland geben, in denen eine E-Rechnung erstellt werden kann:
- XRechnung
- ZUGFeRD
Eine Rechnung als PDF ist keine E-Rechnung und darf künftig nur noch in Ausnahmefällen versendet werden. Gleiches gilt für Papierrechnungen.
Übergangsregelungen
Die flächendeckende Einführung der E-Rechnung wird nicht von heute auf morgen erfolgen können. Der Gesetzgeber hat daher Ausnahmen vorgesehen. Bis Ende 2026 dürfen B2B-Umsätze aus den Jahren 2025 und 2026 weiterhin als Papierrechnung sowie elektronische Rechnung nach alter Definition mit Zustimmung des Rechnungsempfängers übermittelt werden. Im Zeitraum 2027 bleiben die Regelungen gleich, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Rechnungssteller einen maximalen Vorjahresumsatz von EUR 800.000,00 erwirtschaftet haben darf. Ab 1. Januar 2028 gilt die Pflicht dann für alle.
Bereits ab 2025 müssen alle Unternehmer (auch Vermieter) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Quelle: Bakertilly