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Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland

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Am 2. Februar 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren steht damit…

Staatsangehörigkeitsrecht
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Am 2. Februar 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren steht damit vor dem Abschluss. Ziel des Vorhabens ist es im Wesentlichen, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige attraktiver zu machen und damit die vergleichsweise niedrige Einbürgerungsrate in Deutschland (1,1 Prozent) in Richtung des EU-Durchschnitts (2 Prozent) zu steigern.

Ein Kernpunkt der Reform liegt in der Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft: Wer sich künftig einbürgern lässt, kann die ausländische Staatsbürgerschaft des jeweiligen Herkunftslandes behalten, anstatt diese aufgeben zu müssen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für eine Einbürgerung herabgesetzt. Während ausländische Staatsangehörige bislang mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben mussten, genügt in Zukunft eine Voraufenthaltszeit von fünf Jahren, bei besonders guter Integration sogar von drei Jahre. Für ehemalige Gastarbeiter genügen weiterhin mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache, sodass in diesen Fällen ein Einbürgerungstest nunmehr entfällt. Schließlich erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern zukünftig automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Gleichzeitig betonen die Gesetzesänderungen auch das Erfordernis einer gelungenen Integration und eines Bekenntnisses zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft. So begründen eine Mehr Ehe, die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen einen Ausschlussgrund für die Einbürgerung.

Die Änderungen werden drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, was demnächst der Fall sein dürfte.

 

Quelle: Bundesregierung

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