Der Bundesrat hat das vom Deutschen Bundestag am 23. Februar verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Wachstums-, Investitions- und Innovationschancen und zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit (“Growth Opportunities Act”) gebilligt.
Das Gesetz umfasst eine Reihe bilanzsteuerlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen, steuerliche Anreize für Innovationen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau für KMU.
Um unnötige Bürokratie abzubauen, wird ab 2025 auch die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr eingeführt.
Die Kostenbasis für die Berechnung der steuerlichen F&E-Förderung wird unbefristet auf 10 Mio. EUR angehoben. Der förderbare Anteil der Kosten für Auftragsforschung wird von 60 % auf 70 % erhöht. Für KMU wird der verfügbare Fördersatz um 10 % auf 35 % der förderfähigen Kosten gegenüber dem allgemeinen Fördersatz von 25 % erhöht.
Das neue Gesetz führt auch eine vorübergehende beschleunigte Abschreibungsmethode – die degressive Abschreibung – für bewegliche Wirtschaftsgüter ein, die zwischen April und Dezember 2024 hergestellt oder erworben werden. Der aktuelle Abschreibungssatz kann bis zu doppelt so hoch sein – maximal 20 % pro Jahr – wie der aktuelle lineare Abschreibungssatz. Dies bedeutet, dass Unternehmen in den ersten Jahren der Nutzung der Wirtschaftsgüter von einem höheren Abschreibungssatz profitieren können, was zu höheren abzugsfähigen Kosten führt.