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Die Highlights des deutschen Wachstumschancengesetzes

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Nachdem das Wachstumschancengesetz den Bundesrat passiert hat (22. März 2024), wurde es nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Die konjunkturellen…

Wachstumschancengesetz
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Nachdem das Wachstumschancengesetz den Bundesrat passiert hat (22. März 2024), wurde es nun im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die konjunkturellen Effekte des Wachstumschancengesetzes dürften aufgrund des geringen Entlastungsvolumens (rund 3 Mrd. Euro) und der entsprechend restriktiven Regelungen überschaubar sein.

Highlights des Wachstumschancengesetzes sind:

  • Einlage junger Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a EStG
  • Vorübergehende Erhöhung des Verlustvortrags, § 10 d Abs. 2 EStG
  • Thesaurierungsbegünstigung, § 34 a EStG
  • Verbesserung des Optionsmodells (§ 1a KStG)
  • Ersatzlose Streichung von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG
  • Verschärfung der Spaltungsveräußerungssperre (§ 15 Abs. 2 Satz 2 bis 4 UmwStG)
  • Internationales Risikomanagementverfahren, § 89b AO (keine Änderung durch VA)
  • Änderungen im AStG zur Bepreisung von Finanzierungsbeziehungen (§ 1 Abs. 3d und 3e AStG)

Hervorzuheben ist auch die grundsätzliche Einführung der elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar 2025, die ebenfalls Teil dieses Gesetzes ist, wie am 28. März 2024 berichtet.

 

Quelle: Bakertilly - Steuer-Highlights des Wachstumschancengesetz

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