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Slowenien: Änderung des Gesetzes über Aufzeichnungen im Bereich der Arbeit und der sozialen Sicherheit, ZEPDSV-A

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Am 20.11.2023 trat in Slowenien eine Änderung des Zakon o evidencah na področju dela in socialne varnosti (Gesetz über Aufzeichnungen im Bereich der…

Slowenien, Gesetz

Am 20.11.2023 trat in Slowenien eine Änderung des Zakon o evidencah na področju dela in socialne varnosti (Gesetz über Aufzeichnungen im Bereich der Arbeit und der sozialen Sicherheit, ZEPDSV-A) in Kraft. Damit werden die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung geändert. Diese gelten auch für ausländische Unternehmen mit Arbeitnehmern in Slowenien.

Die wichtigsten Änderungen sind dabei folgende:

  • Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erfasst zusätzliche Personengruppen. Sie gilt künftig für alle Personen, die eine Arbeitsleistung für einen Arbeitgeber erbringt, sofern sie die Arbeit persönlich ausführt und in den Arbeitsprozess des Arbeitgebers eingebunden sind oder überwiegend die zum Arbeitsprozess des Verwenders gehörenden Mittel zur Erbringung der Arbeitsleistung einsetzen. Hierunter fallen auch Studenten und Freiberufler.
  • Die aufzuzeichnenden Informationen wurden erweitert. Insbesondere müssen Pausenzeiten aufgezeichnet werden.
  • Arbeitgeber müssen die Aufzeichnungen über die Verwendung der Arbeitszeit an ihrem Sitz oder an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet, führen. Die Aufzeichnungen müssen zudem als dauerhaftes Dokument aufbewahrt werden. Ihre Vernichtung ist nicht zulässig.
  • Dem Arbeitnehmer steht ein Recht zur Einsichtnahme in die Aufzeichnungen zur Arbeitszeiterfassung zu.
  • Die Folgen von Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wurden überarbeitet. Busgelder können nunmehr bis zu 20.000 Euro betragen. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kann die Aufsichtsbehörde dem Arbeitgeber zudem die Verpflichtung auferlegen, elektronische Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.

Die Neufassung bringt also keine grundlegenden Änderungen mit sich. Ein erhöhter Umsetzungsaufwand ist daher nicht zu erwarten.

Quelle: Uradni list 50/2023 v. 5.5.2023

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