Mitte September trat eine Verordnung des Arbeitsministeriums über Berufe und Tätigkeiten in Kraft, die eine schnellere Anwerbung von Ausländern für den Wiederaufbau nach den Überschwemmungen ermöglicht.
Die Liste der Berufe (37 Berufe und 10 Branchen), die Arbeitgeber gemäß der Verordnung des Arbeitsministeriums als ausländische Arbeitskräfte einstellen können, umfasst nicht nur Fahrer von schweren Lastkraftwagen und Sattelschleppern, Maurer und Tischler, sondern auch Installateure, Gasinstallateure und -reparateure, Schweißer, Werkzeugmacher, Elektriker, Elektromechaniker, Arbeiter für einfache Hoch- und Tiefbauarbeiten, Bauarbeiter, Betonbauer und viele andere, die auf dem Arbeitsmarkt fehlen und zur Bewältigung der Folgen von Überschwemmungen und Erdrutschen benötigt werden.
Die Verordnung ermöglicht ausländischen Arbeitnehmern, d.h. Drittstaatsangehörigen, die kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Slowenien benötigen, eine schnellere Arbeitsaufnahme, da sie die Arbeit aufnehmen können, bevor eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Slowenien ausgestellt wird.
Das Arbeitsministerium geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die meisten Anträge aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien kommen werden. In geringerem Umfang werden aber auch Arbeitskräfte aus der Ukraine, Georgien und Moldawien erwartet.
Minister Luka Mesec kündigt an, dass die Inspektionsbehörde der Republik Slowenien die Situation genau beobachten und bei Missbrauch Geldstrafen in Höhe von 30.000 € verhängen wird.