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Mindestlohn in Slowenien steigt zum 01.01.2023

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Der im Dezember verabschiedete Beschluss zur Anhebung des slowenischen Mindestlohnes wurde am Freitag, den 13. Januar 2023, im slowenischen Amtsblatt…

Mindestlohn, SI
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Der im Dezember verabschiedete Beschluss zur Anhebung des slowenischen Mindestlohnes wurde am Freitag, den 13. Januar 2023, im slowenischen Amtsblatt veröffentlicht. Es handelt sich um die größte Lohnerhöhung der letzten Jahre.

Netto-Lohnsteigerung um 100 Euro

Der Bruttomindestlohn steigt damit rückwirkend zum 1. Januar auf 1.203,36 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 12%. Für den Nettomindestlohn einer alleinstehenden Person ohne Kinder bedeutet das eine Erhöhung um 100 Euro auf 878,48 Euro. Außerdem steigt der Bruttostundensatz für Zeit- und Gelegenheitsarbeit von Studenten und Rentnern von derzeit 6,17 Euro auf 6,92 Euro. Die damit einhergehende Erhöhung der Lohnkosten wird mit 8,46% beziffert.

Die Regierung reagiert damit auf die Folgen der Inflation. Denn von der Erhöhung der Nahrungsmittelpreise und Lebenshaltungskosten sind insbesondere Geringverdiener betroffen.

Berechnung des Mindestlohnes

Gemäß dem Mindestlohngesetz berechnet sich der Mindestlohn auf Basis des Existenzminimums und muss jedes Jahr entsprechend der Steigerung der Verbraucherpreise angepasst werden. Im Vergleich zum Dezember 2021 stiegen diese innerhalb von 12 Monaten um 10,3%.

Laut Gesetz darf der Mindestlohn nicht geringer als 120% und nicht höher als 140% des berechneten Existenzminimums sein. Außerdem werden die Lohnentwicklung, die wirtschaftliche Gesamtsituation sowie das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungsentwicklung berücksichtigt. Im Oktober 2022 lag das Existenzminimum bei 669,83 Euro.

Quelle:

SI: GOV

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