Am 1. Juli 2023 ist das Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts in Kraft getreten.
Bezogen auf die Meldepflichten ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
- Übergang der bisherigen Meldepflichten von Entleihern auf die Verleiher
- Wegfall der Versicherungspflicht des Arbeitgebers und des Verleihers
- Abgabe der Entsendemeldungen im Rahmen des Straßengüterverkehrs sowie der Personenbeförderung für Kraftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums über das Binnenmarkt-Informationssystem.
Quelle: Meldeportal