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Weitgehende Abschaffung der 3G-Regel in Slowenien

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Seit dem 21. Februar ist die 3G-Regelung in Slowenien, außer in Krankenhäusern, Sozialeinrichtungen und Gefängnissen, nicht mehr in Kraft. Ausnahmen…

3G-Regel, SI
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Seit dem 21. Februar ist die 3G-Regelung in Slowenien, außer in Krankenhäusern, Sozialeinrichtungen und Gefängnissen, nicht mehr in Kraft. Ausnahmen stellen die Bereiche des Gesundheitswesens, des Sozialwesens und der Strafvollzug dar. Auch die Einreise nach Slowenien ist ohne die Erfüllung der 3G-Regelung wieder möglich. Die Maskenpflicht besteht weiterhin in öffentlichen Innenräumen. Antigenschnelltests sind wieder kostenpflichtig. 

Einreise ohne Erfüllung der 3G-Regelung möglich 

Die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) ist für die Einreise nach Slowenien nicht mehr erforderlich. Auch die Quarantänepflicht wurde für Einreisende aufgehoben. 

Abschaffung der 3G-Regel für Unternehmen und Dienstleistungen 

Auch in der Industrie, im Handel, im Tourismus und im Gaststättengewerbe sowie weiteren Dienstleistungsbereichen wurde die 3G-Regelung mit Wirkung vom 21. Februar 2022 vollständig aufgehoben. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen wie die Verwendung von Schutzmasken, die Nutzung von Desinfektionsmitteln, Haltung des persönlichen Abstands sowie die Belüftung der Räume sind jedoch weiterhin in Kraft.  

Für VerbraucherInnen und ArbeitnehmerInnen besteht bei der Betretung von Unternehmen, Geschäften, Einkaufszentren, Restaurants sowie bei der Nutzung von Dienstleistungen und Übernachtungsbetrieben, keine 3G-Nachweispflicht mehr.  

Bei kommerziellen-, touristischen- oder anderen Dienstleistungstätigkeiten gibt es für Innenräume keine Personenbeschränkungen mehr. Auch die Betriebszeiten sind nicht mehr eingeschränkt. Der Betrieb von Diskotheken und Clubs ist wieder gestattet.  

3G-Regelung bleibt in kritischen Bereichen bestehen   

Die slowenische Regierung hat beschlossen, die Überwachung der 3G-Regelung in kritischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Sozialeinrichtungen und Gefängnissen unverändert fortzusetzen.  

Keine kostenfreien Tests mehr 

Die Antigenschnelltests sind nicht mehr kostenlos. Der Staat finanziert nur noch Antigenschnellteste, sofern der negative Testnachweis für eine Aktivität zwingend erforderlich ist. Die obligatorischen Antigenselbstteste an Schulen entfallen sowohl für SchülerInnen als auch für Lehrpersonen. 

Abschaffung der Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet 

Bei einer Coronainfektion muss sich die betroffene Person nach wie vor auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Rückwirkend seit dem 19. Februar 2022, müssen sich Personen nach einem Kontakt zu einer auf Corona positiv getesteten Person nicht mehr zwingend in Quarantäne begeben. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, sich sieben Tage nach einem Hochrisikokontakt testen zu lassen und für 14 Tage nicht zwingenden Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.  

Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen bleibt bestehen 

Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen bleibt bestehen. Weitere Schutz- sowie Vorsichtmaßnahmen werden aufrechterhalten.  

Quellen: MMC RTV Slovenia , Webseite der slowenischen Regierung  

(Stand: 24. März 2022)

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