Am 11. März 2022 verabschiedete die Nationalversammlung der Republik Slowenien Änderungen des Einkommensteuergesetzes. Die wichtigste Änderung ist die schrittweise Anhebung des allgemeinen Steuerfreibetrags, die zu einer schrittweisen Erhöhung der Nettolöhne für alle Arbeitnehmer in der Republik Slowenien führen wird. Das neue Einkommensteuergesetz gilt rückwirkend, d.h. ab dem 1. Januar 2022. Die Novelle sieht auch die Anpassung der Freibeträge und der jährlichen Nettobemessungsgrundlagen im Einkommensteuertarif an die Inflation vor.
Höhere Steuererleichterungen für Staatsbürger Sloweniens
Die verabschiedeten Änderungen des Einkommensteuergesetzes sehen eine schrittweise Anhebung des allgemeinen Steuerfreibetrags von derzeit 3.500 Euro auf 7.500 Euro im Zeitraum 2022–2025 vor, und zwar in Schritten von 1.000 Euro pro Jahr. In der Praxis bedeutet dies, dass die Löhne und Gehälter geringfügig steuerlich entlastet werden, was sich in höheren Nettolöhnen für alle Arbeitnehmer in der Republik Slowenien niederschlagen wird. Neben höheren Nettolöhnen senkt das Gesetz die Kapitalertragssteuer, die Mietsteuer und ermöglicht es Unternehmern, eine Reihe von Erleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Die Einkommensteuersätze für Kapitaleinkommen (d.h. Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne) ändern sich. Der Einkommensteuersatz wird von 27,5 % auf 25 % gesenkt.
Die Einkommenssteuersätze auf Kapitalerträge werden alle fünf Jahre des Kapitalbesitzes gesenkt und betragen:
1. bis zu fünf Jahren des Kapitalbesitzes: 25 Prozent.
2. nach fünf Jahren des Kapitalbesitzes: 20 Prozent.
3. nach 10 Jahren der Kapitalbeteiligung: 15 Prozent
Änderung des Einkommensteuertarifs für die fünfte Stufe
Die auf ein Zwölftel eines Jahres umgerechneten Lohnsteuersätze und -tarife werden monatlich zur Berechnung der Lohnsteuervorauszahlung auf das vom Hauptarbeitgeber gezahlte Arbeitseinkommen für das Steuerjahr 2022 verwendet.
Erhöhte Zulage für Rentner
Das neue Einkommenssteuergesetz bringt auch eine Erhöhung des Seniorenfreibetrags auf 1.500 Euro für Personen ab 70 Jahren mit sich, von denen es 271.982 gibt (17 % der Steuerzahler in der Veranlagung). In der Praxis bedeutet die Erleichterung, dass Rentner, die eine Rente beziehen, bis zu einem Einkommen von 1.433 Euro pro Monat von der Einkommensteuer befreit sind. Vor der Einführung des Gesetzes galt der Freibetrag für Einkünfte bis zu 1.173 Euro.
Eine Reihe weiterer gesetzlicher Neuerungen
Das Gesetz führt eine Reihe weiterer Änderungen ein, wie z. B. Einkommenssteuerbefreiungen für Kinder im Vorschulalter, Schüler und Studenten, eine Senkung des Einkommenssteuersatzes auf Zinsen, Dividenden und Gewinne sowie Freibeträge für Investitionen in die digitale Transformation und den grünen Wandel. Nicht nominierte Unternehmer kommen in den Genuss einer höheren allgemeinen Zulage. Für Personen, die jünger als 29 oder älter als 55 Jahre sind oder eine defizitäre Beschäftigung ausüben, kann der Arbeitgeber nun eine Senkung der Bemessungsgrundlage von 0,3 % auf 1 % beantragen. Auch die Nutzung eines elektrischen Dienstwagens für private Zwecke wird nicht mehr prämienbegünstigt sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Amtsblatt der Republik Slowenien.