Die Nationalversammlung der Republik Slowenien hat am 23. August 2022 auf der 14. außerordentlichen Sitzung das Gesetz über eine Dringlichkeitsmaßnahme auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zur Abmilderung des Anstiegs der Energiepreise (ZNUDDVE) verabschiedet, um den Anstieg der Preise für Energieprodukte abzumildern. Das ZNUDDVE wurde am 31. August 2022 im Amtsblatt der Republik Slowenien veröffentlicht und ist am 1. September 2022 in Kraft getreten.
Gemäß Art. 2 des ZNUDDVE wird auf Lieferungen und Leistungen von folgenden Produkten vorübergehend ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 9,5 % erhoben und gezahlt:
- Strom, der Tarifposition 2716 00 00,
- Erdgas, der Tarifpositionen 2711 11 00, 21 00 und 2711 29 00,
- Fernwärme, die unter die Standardklassifikation der Tätigkeiten Code D/35.30 fällt und
- Brennholz der Tarifposition 4401
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9,5 % gilt für den Zeitraum vom 01. September 2022 bis einschließlich 31. Mai 2023. Er gilt allerdings nicht für Erdgas, welches für den Antrieb von Fahrzeugen verwendet wird. Hier fallen weiter 22 % Mehrwertsteuer an.
Es ist nun sorgfältig zu prüfen, auf welche Lieferungen und Leistungen sich das Gesetz genau bezieht und wie sich die Mehrwertsteuersenkung auf Ihre Unternehmenstätigkeiten auswirken.
Für nähere Informationen bezüglich der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer, ihrer Besonderheiten und der diesbezüglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen wenden Sie sich jederzeit an uns.