(Stand: 01.12.2022)
Um die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern, beschloss die Bundesregierung angesichts der stark steigenden Preise im Jahre 2022 drei Entlastungspakete in Höhe von insgesamt 95 Milliarden Euro. Zur Entlastung von Verbrauchern wurde zusätzlich am 21. Oktober 2022 ein Gesetzesentwurf angenommen, welcher weitere 200 Milliarden Euro bereitstellt. Dieser Abwehrschirm beinhaltet die folgenden Maßnahmen:
- Adressaten der Unterstützungsleistung
- Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich
- Gaspreisbremse ab 2023
- Strompreisbremse
- Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse
Ausgestaltung und Umsetzung der Beschlüsse erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Eine von der Bundesregierung eingesetzte ExpertInnenkommission Gas und Wärme (EKGW) hat am
31. Oktober ihren Abschlussbericht übergeben. Die Maßnahmen müssen nun noch von der Bundes-regierung in Gesetze und Verordnungen umgesetzt und teilweise von der Europäischen Kommission aus beihilferechtlichen Gründen genehmigt werden.