Seit einschließlich 14. April ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, mit Ausnahme von medizinischen- und Pflegeeinrichtungen, nicht mehr verpflichtend. Das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Innenräumen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann, wird weiterhin dringendst empfohlen. Dies gilt insbesondere für ältere Personen und Menschen mit einem supprimiertem Immunsystem.
Bezüglich der Einreise gelten nach wie vor keine Covid-19 spezifischen Einreisebeschränkungen.
Quelle: Slowenische Regierung