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Oster-Lockdown in Slowenien

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Slowenien führt einen erneuten Lockdown vom 1. April bis einschließlich 11. April 2021 ein. Ziel ist es die Zahl der Corona-Toten zu minimieren und…

Oster-Lockdown
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Slowenien führt einen erneuten Lockdown vom 1. April bis einschließlich 11. April 2021 ein. Ziel ist es die Zahl der Corona-Toten zu minimieren und das öffentliche Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen des Coronavirus schließen ab dem 1. April alle nicht elementaren Geschäfte und Dienstleistungen vorübergehend. Ausgenommen sind hierbei Lebensmittelgeschäfte, Sanitätsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Finanzdienstleistungen, Postämter, Lieferservices, Schornsteinfeger, Servicewerkstätten ohne Kundenkontakt, Kiosk, Märkte, Baumärkte. Außerdem wird die Maskenpflicht im Freien eingeführt. 

Die landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt seit 26. März 2021. Um die Infektionszahlen zu senken sind generell alle Versammlungen ab dem 1. April verboten. Hochzeiten ohne Genehmigung und Versammlungen von bis zu 10 Personen sind nicht gestattet. Private Zusammenkünfte von Familienmitgliedern oder Mitgliedern eines gemeinsamen Haushalts sind weiterhin möglich. Erholung im freien von Einzelpersonen oder innerhalb der Familie bleiben erlaubt.

Personen können sich in der Region bewegen, in der sie einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz haben. Das Reisen zwischen Regionen ist jedoch auch für Personen zulässig, die einen negativen PCR-Test, einen Impfnachweis oder einen Nachweis vorlegen können indem hervorgeht, dass sie sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben. Das Überschreiten der regionalen Grenzen ist in bestimmten Ausnahmefällen gestattet (z. B. Arzt- oder Apothekenbesuche oder berufliche Gründe). In diesen Fällen muss die Person einen Nachweis über die Berechtigung zur Befreiung und eine handschriftliche Erklärung vorlegen. Am Ostersonntag wird man trotzdem im ganzen Land reisen dürfen, auch Treffen von zwei Haushalten sind an diesem Tag erlaubt.

Kirchen bleiben an den Kar- und Ostertagen geschlossen. Religiöse Riten und andere religiöse Praktiken werden vorübergehend ausgesetzt oder ohne Menschen durchgeführt.

Schulen wechseln auf Distanzunterricht. Kinder und Jugendliche sollen ab dem 12. April zur Schule zurückkehren. Förderschulen, Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen bleiben bestehen. Unternehmen wird empfohlen nach Möglichkeit ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die Corona-Maßnahmen haben keine weiteren Auswirkungen auf Produktionsstätte.

Der öffentliche Nahverkehr gilt nach Ferienfahrplänen. Skigebiete, Galerien, Museen, Bibliotheken und Archive werden geschlossen.

Für Personen mit Wohnsitz in Slowenien ist die Ausreise in Länder, die als Risikogebiete eingestuft sind, in diesem Zeitraum verboten. Vom Ausreiseverbot sind Berufspendler sowie Personen, die eine Covid-Erkrakung bereits überstanden haben oder geimpft wurden, ausgenommen. Weitere triftige Gründe können eine Ausreise ermöglichen. In Ausnahmefällen kann es durchaus vorkommen, dass Polizeibeamte an der Grenze Individualentscheidungen über die Ausreise treffen können.   

Wie der slowenische Regierungschef Janez Janša betonte, werde die Unterbrechung des öffentlichen Lebens kurz sein. Am 12. April wird man laut Janša wieder zurück zu dem bisherigen Öffnungsplan zurückkehren.

Weitere detaillierte und aktuelle Informationen erhalten Sie unter:
https://www.gov.si/en/topics/coronavirus-disease-covid-19/

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