Die slowenische Regierung hat am 15. Juni die Epidemie-Lage aufgehoben. Deutschland ist nicht mehr auf der roten Liste.
Einreisebestimmungen: grünes Licht für Deutsche
Seit dem 12. Juni 2021 wird Deutschland von Slowenien nicht mehr als Risikogebiet geführt. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die sich mindestens 5 Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise daher keinen coronabedingten Beschränkungen, insbesondere keiner Pflicht zur Vorlage eines Negativtests und auch keiner Quarantänepflicht.
Personen, die aus einem Risikogebiet kommend nach Slowenien einreisen, unterliegen weiterhin einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens 5 Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden. Die Quarantäne lässt sich jedoch umgehen, indem man entweder mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder einem negativen PCR-Test einreist.
Die Liste der roten/dunkelroten Länder finden Sie hier.
Epidemie-Lage aufgehoben, Corona-Regeln verlängert
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Slowenien bei 44,7 (Stand 16. Juni 2021), während sie vor zehn Tagen noch bei über 100 lag.
Die slowenische Regierung hat am 15. Juni die Epidemie-Lage aufgehoben, dennoch wurde der Großteil der Corona-Restriktionen verlängert. Es gab einige Lockerungen, so gilt jetzt keine klassische Personenbegrenzung mehr, sondern es gilt jetzt, dass es einen Teilnehmer pro 10 Quadratmeter geben kann. Dies gilt für öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen, für Bibliotheken, Archive, Museen und Galerien, beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen, bei der kollektiven Ausübung der Religionsfreiheit sowie für Zuschauer bei Sportwettkämpfen, wenn keine Sitzplätze vorhanden sind. In Innenräumen muss weiterhin eine Mund-Nasen-Maske getragen werden und es muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Auch im Kulturbereich gibt es weitere Lockerungen. Während Kulturveranstaltungen ist jetzt auch das Servieren von Speisen und Getränken wieder gestattet. Des Weiteren gilt eine maximale Auslastung von 75 % der Kapazitäten für kulturelle und sportliche Veranstaltung im Innen- und Außenbereich, in Schwimmbäder, in Casinos und bei Kongressen.
Weitere unveränderte Regeln im Überblick:
Die Gastronomie darf von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein. Gastronomen müssen darauf achten einen Abstand von drei Metern zwischen den Tischen einzuhalten, jedoch ist der Abstand zwischen den Personen, die am selben Tisch sitzen nicht mehr vorgeschrieben. Die Vier-pro-Tischregel wird für Familien mit Kindern bis zum Alter von 18 Jahren aufgehoben.
Weitere Informationen zu Einreise nach Slowenien finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft und auf der Website der Regierung der Republik Slowenien.
Quellen: Deutsche Botschaft Laibach, Regierung der Republik Slowenien, The Slovenia Times