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Geimpft, getestet oder genesen: einheitliche Einreisebestimmungen für Slowenien

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Die Länderliste zur Einreise nach Slowenien entfällt, ab sofort gilt die 3-G-Regelung.

Einreisebestimmungen , SI
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Die Länderliste zur Einreise nach Slowenien entfällt, ab sofort gilt die 3-G-Regelung.

Ab dem 15. Juli gelten einheitliche Einreiseregelungen für Slowenien. Einreisende müssen getestet, genesen oder geimpft sein, um nach Slowenien einreisen zu dürfen.  Als Nachweis dafür werden das COVID-Zertifikat der EU und das digitale COVID-Zertifikat eines Drittlandes akzeptiert.  

In zwei Fällen sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Menschen, die sich zwecks Transits in Slowenien aufhalten, sowie Personen, die internationale Waren transportieren, sind nicht dazu verpflichtet ein solches Zertifikat vorzulegen. Dabei darf der Transit nicht länger als zwölf Stunden dauern. Weiterführende Erklärungen zu diesen Ausnahmen finden Sie hier

Allgemeine Informationen zum Coronavirus in Slowenien finden Sie auf der englischsprachigen Website der slowenischen Regierung.

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