Die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) ist auf eine Reihe von Dienstleistungen ausgedehnt.
Die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) ist auf eine Reihe von Dienstleistungen ausgedehnt. Sie muss von Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Arbeit in direkten Kontakt mit anderen Menschen kommen, sowie von den Nutzern der meisten Dienstleistungen eingehalten werden.
Nach dem Regierungserlass müssen in Slowenien Beschäftigte im Gesundheits-, Bildungs-, Sozial- und Kulturbereich die 3G-Regel erfüllen. Das Gleiche gilt für persönliche Assistenten, Beamte und Personen, die in Haftanstalten, Betreuungseinrichtungen, Migrationszentren und sicheren Unterkünften arbeiten.
Auch Taxifahrer, das Personal in Seilbahnen, Polizeibeamte, städtische Ordnungshüter und Sicherheitskräfte, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig sind, müssen die 3G-Regel einhalten.
Die 3G-Regel wird von den für die Organisation der Arbeit, verantwortlichen Personen überprüft. Die verantwortlichen Personen weisen die Arbeitskräfte und die Benutzer schriftlich und an sichtbarer Stelle auf die Verpflichtung zur Einhaltung der 3G-Regel hin und kontrollieren dies an den Eingängen. Personen, die die 3G-Regel nicht erfüllen, dürfen den Dienst nicht nutzen oder an den Aktivitäten im Rahmen des Regierungserlasses nicht teilnehmen oder dort anwesend sein.
Das Dekret sieht mehrere Ausnahmen vor
Die 3G-Regel, gilt in einigen Sonderfällen nicht. Somit muss die 3G-Regel von Personen unter 12 Jahren nicht erfüllt werden. Diese Bedingung ist auch nicht zwingend für Personen, die ein Kind in den Kindergarten oder das erste Jahr der Grundschule, in eine Musikschule, in eine angepasste Grundschule oder in eine Einrichtung für die Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen bringen oder aufnehmen.
Ausgenommen sind Nutzer von Dienstleistungen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit gemäß den Vorschriften für gewerbliche Tätigkeiten erbracht werden, sowie Kunden von Apotheken, medizinischen und orthopädischen Geschäften und Tankstellen sowie Nutzer von Bank- und Versicherungsdienstleistungen, Postämtern, Lieferdiensten und Reparaturwerkstätten. Die 3G-Regel gilt nicht in Fällen von Notfallversorgung, öffentlicher Ordnung und Sicherheit, medizinischer Notfallhilfe sowie Schutz und Rettung.
Masken in allen geschlossenen öffentlichen Räumen
Das Tragen von Schutzmasken ist vorgeschrieben, wenn man sich in geschlossenen öffentlichen Räumen aufhält. Vorgeschrieben ist dies auch für das Aufhalten auf öffentlichen Plätzen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Personen nicht gewährleistet werden kann oder wenn es sich nicht um eine Veranstaltung handelt, für die eine 3G-Regel erforderlich ist. Die Regel ist ebenfalls zwischen Mitgliedern desselben Haushalts nicht erforderlich oder in einem Fahrzeug, wenn sich nur eine Person im Fahrzeug befindet oder wenn es sich um Mitglieder desselben Haushalts handelt.
Quelle: MMC RTV Slovenia