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7. Corona-Paket in Slowenien verabschiedet

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Am 29. Dezember 2020 verabschiedete die slowenische Regierung das 550 Millionen Euro schwere 7. Corona-Paket (#PKP7). Dieses beinhaltet zusätzliche…

Pandemie, Slowenien
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Am 29. Dezember 2020 verabschiedete die slowenische Regierung das 550 Millionen Euro schwere 7. Corona-Paket (#PKP7). Dieses beinhaltet zusätzliche Hilfen für die Wirtschaft sowie eine erneute einmalige Krisenzulage für die am stärksten betroffenen Gruppen. Außerdem werden Hilfen für die Bereiche Gesundheit, Tourismus, Verkehr und Soziales bereitgestellt. Diese Maßnahmen sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Hilfe für die am stärksten betroffenen Personen

Krisenzulage für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen

Nach PKP7 muss der Arbeitgeber mit der Auszahlung des Dezember-Gehalts an Arbeitnehmer, die im Dezember Arbeit geleistet haben, eine Krisenzulage in Höhe von 200,00 Euro oder einen anteiligen Betrag zahlen, wenn der Arbeitnehmer nicht den ganzen Monat gearbeitet hat oder in Teilzeit beschäftigt war. Das Krisengeld steht Arbeitnehmern zu, deren zuletzt gezahltes Gehalt (Novembergehalt) das Doppelte des Mindestlohns nicht übersteigt, d. h. darf das zuletzt gezahltes Bruttogehalt 1.881,16 Euro (2 x 940,58) nicht übersteigen.

Ab der Auszahlung des Krisengeldes in Höhe von 200 Euro werden keine Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuervorauszahlungen berechnet und abgeführt. Das Krisengeld wird auch nicht bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Anschließend kann eine Rückerstattung des gezahlten Betrages von der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) erfolgen. Um das gezahlte Krisengeld zurückzuerstatten, muss der Arbeitgeber über das FURS-Informationssystem eine Abrechnung einreichen, wo er die Auszahlung der Krisenzulage an den Mitarbeiter begründet. Der Arbeitgeber muss die Begründung bis spätestens Ende Februar 2021 elektronisch einreichen. FURS wird die Erstattung der Krisenzulage bis spätestens 20. März 2021 auszahlen.

Arbeitslose (ohne Recht auf Arbeitslosengeld)

Ein befristeter Schadensersatz aufgrund des Verlusts der Beschäftigung wird einem Arbeitslosen ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit und für einen Höchstzeitraum des ausgerufenen Pandemie-Notstands einer Person gewährt, deren Arbeitsvertrag am 18. Oktober 2020 aus geschäftlichen oder zeitlichen Gründen gekündigt wurde und in der Republik Slowenien vor dem 18. Oktober 2020 auf der Grundlage der Beschäftigung in die obligatorische Sozialversicherung aufgenommen wurde und die Bedingungen für den Erhalt des Arbeitslosengeldes nicht erfüllt.

Familien mit Kindern

Der Staat zahlt 500 Euro für jedes neugeborene Kind. Darüber hinaus haben Empfänger von Kindergeld bis zur fünften Einkommensklasse einen Anspruch auf 50 Euro pro Kind. Familien mit drei Kindern erhalten je 100 Euro pro Kind. Bei vier oder mehr Kindern zahlt die Republik Slowenien je 200 Euro.

Rentner

Rentner mit einer Rente von bis zu 714 Euro erhalten den gleichen Zuschlag in Wert von 130 bis 300 Euro wie in der ersten Epidemiewelle.

Finanziell schwache Personen

Personen, die am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes 65 Jahre alt oder Inhaber oder Mitglieder einer Farm sind, keine Solidaritätszulage für Rentner erhalten haben und deren steuerpflichtiges Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz (Zdoh-2) für 2019, berechnet pro Monat, den Betrag von 591,20 Euro nicht überstieg, erhalten eine Zulage von einmalig 150 Euro.

Studierende

Studierende erhalten nach den Beschlüssen des aktuellen Maßnahmenpaketes eine Zulage von einmalig 150 Euro.

 

Maßnahmen im Gesundheitsbereich

Erhöhung des Stundensatzes für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist eine Erhöhung des Stundensatzes um mindestens 30 Prozent vorgesehen. Für diejenigen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter besonders riskanten Bedingungen arbeiten, wird der Stundensatz um 65 Prozent erhöht.

Mittel zur Durchführung von Massentests

Die Mittel für die Durchführung von Massentests auf das Vorhandensein von Covid-19 werden aus dem Haushalt der Republik Slowenien oder aus dem Haushalt der Europäischen Union bereitgestellt.

Mehrwertsteuerbefreiung für Medizinprodukte

Medizinische Geräte, welche zur Bekämpfung von Covid-19 benötigt werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2022.

 

Maßnahmen für Unternehmen

Das neue Gesetz sieht auch zusätzliche Maßnahmen für Unternehmen vor, welche von der Covid-19-Epidemie betroffen sind.

Finanzielle Beihilfe für den Erwerb von Schnelltests

Eine juristische oder natürliche Person, die als Unternehmen, Einzelunternehmer oder Genossenschaft organisiert ist, hat Anspruch auf eine Beihilfe für den Erwerb von Schnelltests in Höhe von 40 Euro pro Mitarbeiter am Tag der Antragstellung.

Voraussetzung für den Erwerb: Die Steuerschuld gegenüber FURS übersteigt nicht 5.000 Euro.

Als Arbeitnehmer gilt auch ein Selbständiger, der nach Artikel 15 ZPIZ-2 in die gesetzliche Renten- und Invaliditätsversicherung einbezogen ist, sowie ein Gesellschafter, Aktionär oder Gründer einer Genossenschaft, der Geschäftsführer ist und am Tag der Antragstellung nach Artikel 16 ZPIZ-2 in die gesetzliche Renten- und Invaliditätsversicherung einbezogen ist.

Fixkostendeckung

Die Erstattung der Fixkosten für Unternehmen, deren Umsatz um mindestens 70 Prozent gesunken ist, kann auf bis zu 2000 Euro pro Monat und Mitarbeiter verdoppelt werden. Somit hat sich die Fixkostendeckung von vormals 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht.

Sonderkredite

Die von der aktuellen Krise am stärksten betroffenen Unternehmen können zudem von Sonderkrediten der SID Bank und des Slowenischen Unternehmensfonds mit staatlicher Garantie profitieren.

Unterstützung von Verkehrsunternehmen

Das aktuelle Paket sieht eine Entschädigung der Kosten für Verkehrsunternehmen vor.

Kurzarbeit

Ein Arbeitgeber hat weiterhin die Möglichkeit einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Vollzeitarbeitsvertrag hat, bis zum 30. Juni 2021 in Kurzarbeit zu schicken. Ein Antrag auf Gewährung von Kurzarbeit kann bis spätestens 10. Juni 2021 gestellt werden.

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