Durch ein neues Dekret hat die slowenische Regierung die 3G-Regel auch auf den Arbeitsplatz ausgeweitet. Diese Regelungen gelten sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer.
3G-Regel am Arbeitsplatz verpflichtend
Ab sofort gilt an slowenischen Arbeitsplätzen die 3G-Regel. Arbeitnehmer, die geimpft oder in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sind, müssen dies ihrem Arbeitgeber mitteilen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind verpflichtet sich testen zu lassen.
Arbeitgeber übernimmt die Testkosten
Alle Mitarbeitende, die nicht geimpft sind, müssen sich am Arbeitsplatz testen lassen. Die Antigen-Schnelltests müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden und auch von diesem bezahlt werden. Die Testung der Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, muss einmal pro Woche stattfinden.
Die slowenische Handelskammer spricht sich in diesem Fall expliziert für eine Impfung aus, um die Sicherheit alle Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Coronapandemie weiter einzudämmen.
Quellen: MMC RTV Slovenia, Webseite der slowenischen Regierung