Am Abend des 7. Juni beschloss die Regierung neue Regelungen zum Grenzübergang, sodass seit dem 8. Juni 2020 Bürger aus 17 Ländern uneingeschränkt nach Slowenien einreisen können.
Bisher durften lediglich Bürger aus Österreich, Kroatien und Ungarn im Rahmen bilateraler Abkommen nach Slowenien uneingeschränkt einreisen. Zu Beginn dieser Woche wurde die Liste um 14 Länder erweitert. Uneingeschränkt nach Slowenien einreisen dürfen nun Bürger aus Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Finnland, Deutschland, Griechenland, Island, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Norwegen, Slowakei und der Schweiz.
Das Gesundheitsministerium hat diese Länder epidemiologisch bewertet und entschieden, dass die Situation in diesen Ländern diesen Schritt erlaubt. Sollte sich die Situation in einem dieser Länder verschlechtern, kann es wieder von der Liste entfernt werden.
Der berufliche als auch der touristische Verkehr aus Deutschland nach Slowenien ist somit uneingeschränkt möglich.
Bürger sonstiger (EU-)Länder unterliegen weiterhin einer Quarantänepflicht, sofern sie nicht unter die bereits getroffenen Regelungen und Ausnahmen fallen.