Da bisher keine Verbesserung der epidemiologischen Lage in Slowenien zu verzeichnen ist, hat die slowenische Regierung am gestrigen Abend beschlossen, dass neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen und einige der bisher bestehenden Maßnahmen um 14 Tage verlängert werden.
Die Zahl der Todesfälle ist auf 41 gestiegen. Von einer Anzahl von insgesamt 6767 Tests wurden 1925 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Von diesen befinden sich 1210 Personen in Behandlung im Krankenhaus. Insofern sind die Kapazitäten in den slowenischen Krankenhäusern erschöpft (Stand: 11.11.2020).
Das Verfassungsgericht hat zu Beginn der Pandemie im Frühjahr beschlossen, dass die slowenische Regierung jede Woche neu über Maßnahmen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie verhandeln muss. Daher werden keine Maßnahmen für einen Monat verabschiedet, sondern es wird basierend auf der Lage im Land für einen kürzeren Zeitraum über neue Maßnahmen entschieden.
Aufgrund der oben genannten Situation sind seit dem heutigen Freitag, den 13.11.2020, alle Versammlungen verboten. Lediglich Personen des selben Hausstandes oder des engeren Familienkreises dürfen sich weiterhin treffen. Dementsprechend sich alle Feiern und Veranstaltungen, wie z.B. Hochzeiten und religiöse Zeremonien vorübergehend verboten.
Weiterhin werden ab Montag alle nicht wesentlichen Geschäfte geschlossen sowie der öffentliche Personenverkehr eingestellt. Lediglich Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Postämter und Banken bleiben geöffnet. Taxis dürfen weiterhin fahren.
Andere Maßnahmen wurden verlängert. Hierzu zählt die generelle Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie das Verbot, sich zwischen den verschiedenen Gemeinden Sloweniens zu bewegen. Alle Schulen und Universitäten werden für mindestens weitere 14 Tage Fernunterricht haben und Kindergärten bieten lediglich eine Notfallversorgung an.
Ein Überqueren der slowenischen Grenzen ist nun nicht mehr ohne anschließende Quarantäne oder das Vorweisen eines negativen COVID-Tests möglich. Bisher galten Ausnahmen für Familienbesuche im Ausland. Viele weitere Länder wurden nun auf die „rote Liste“ der slowenischen Regierung aufgenommen. Die Nachbarländer Kroatien, Italien, Ungarn und Österreich befinden sich seit dem 08.11.2020 ganzheitlich auf der „roten Liste“.
Ausnahmen von den genannten verabschiedeten Maßnahmen bilden Tätigkeiten im Rahmen der Arbeit. Eine Produktion von Waren ist somit weiterhin möglich.
In der Rubrik Coronavirus in Slowenien finden Sie weitere Informationen zu den bereits geltenden Maßnahmen, dem Grenzübertritt und den Corona-Hilfen für Unternehmen.