Am 29. September 2020 verabschiedete die slowenische Regierung neue Maßnahmen für das 5. Corona-Paket. Statuiert wurde die Erweiterung der alten Maßnahmen, wie die Entschädigung für Bereitschaft, aber auch die Einführung von neuen Maßnahmen, die den Schutz von Arbeitsplätzen und die Pflege älterer Menschen sicherstellen soll.
Bereitschaft
Um Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitgeber zu unterstützen, wird der Bereitschaftszuschuss für alle Branchen bis Ende des Jahres verlängert, wobei die Arbeitgeber einen Einkommensrückgang von mindestens 20 % gegenüber 2019 verzeichnen müssen.
Monatliches Grundeinkommen
Für Selbstständige und Kleinstunternehmen wird ab dem 1. Oktober die Einführung des monatlichen Grundeinkommens und der Teilentschädigung für Einkommensverluste in Höhe von 1.100 Euro wieder eingeführt.
700 von 1.100 Euro sind Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste und 400 Euro für Beitragszahlungen. Wenn der Staat die Beiträge des Selbständigen abdeckt, beträgt dieses Grundeinkommen am Ende 700 Euro.
Quarantänekompensation
Arbeitnehmer, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, erhalten weiterhin vollen Lohn. Der Arbeitgeber kann die dafür entstehenden Kosten vom Staat zurückerhalten. Müssen Kinder quarantänebedingt zu Hause bleiben, erhalten die beaufsichtigenden Eltern immer noch 80 % ihres Gehalts. Selbstständige erhalten in Ihrer Quarantänezeit pauschal 250 Euro.
Es ist nun möglich, drei Tage ohne ärztliche Bescheinigung von der Arbeit abwesend zu bleiben (bis maximal neun Tage pro Jahr). Zusätzlich wurde das Verfahren zur Erteilung einer Quarantäneentscheidung vereinfacht.
Geld für soziale Einrichtungen
Für die Unterstützung der Betreuung älterer Menschen und anderer schutzbedürftiger Gruppen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen, die die vorübergehende Zuweisung von Mitarbeitern in Altenheime und andere Träger von Sozial- und Gesundheitsdiensten ermöglicht.
Ebenso sollen Pflegekräfte bis zu 20 % mehr verdienen. Um Altenheime darüberhinaus finanziell abzusichern wurden Maßnahmen zur Finanzierung von Schutzausrüstung eingeführt und Kosten für Einkommensverluste aufgrund nicht besetzter Arbeitsplätze übernommen.
Kostenerstattung für Verkehrsunternehmen
Verkehrsunternehmen bekommen nun Kosten erstattet, die ihnen seit Beginn der Epidemie bis zum 11. Mai entstanden sind. Es ist auch vorgesehen, dass sie Kosten für Schutzausrüstung und die Desinfektion von Fahrzeugen geltend machen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.