Am 9. Juli 2020 verabschiedete die Nationalversammlung das 4. Corona-Paket mit Maßnahmen zur Eindämmung des wirtschaftlichen Schadens durch die COVID-19-Pandemie. Demnach verlängert sich die Möglichkeit zur Maßnahme der Bereitschaft für Unternehmen bis zum 31. Juli 2020 mit der Möglichkeit der Verlängerung bis zum 30. September 2020.
Mit dem 4. Corona-Paket verlängert die slowenische Regierung die Möglichkeit für Arbeitgeber, Mitarbeiter, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht arbeiten können, vorübergehend auf Bereitschaft zu schicken, bis zum 31. Juli. Der Arbeitgeber muss bei Inanspruchnahme der Maßnahme den Mitarbeiter schriftlich darüber informieren.
Demnach sind alle Arbeitgeber, deren Einnahmen aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 um voraussichtlich mehr als 10 % sinken werden, dazu berechtigt.
Der Arbeitnehmer behält all seine Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er ist jedoch dazu verpflichtet, während der Zeit der Bereitschaft, auf Antrag des Arbeitgebers im laufenden Monat bis zu sieben aufeinanderfolgenden Tagen zur Arbeit zurückzukehren. Darüber muss die Arbeitsverwaltung vom Arbeitgeber vorher informiert werden.
Die Höhe des Gehalts während der Bereitschaft beträgt 80 % des Grundgehalts auf Basis des Durchschnitts der letzten 3 Monate vor der Bereitschaft, mindestens jedoch den Mindestlohn. Von diesen 80 % erstattet die Regierung 80 %. Darin enthalten sind alle Beiträge für die Sozialversicherungen.
Um die Erstattung zu erhalten, muss der Arbeitgeber innerhalb von 8 Tagen nach der Entsendung des Mitarbeiters in die Bereitschaft einen elektronischen Antrag beim Arbeitsamt stellen, spätestens jedoch bis zum 31. Juli 2020.
Wenn die Bedingungen bei der Einreichung der Jahresberichte 2020 nicht erreicht werden, muss der Arbeitgeber die im Rahmen der Maßnahme erhaltenen Mittel zurückgeben.
Angestellte, die aufgrund von Quarantäne keine Arbeit verrichten können, haben Anspruch auf eine Gehaltsentschädigung von der slowenischen Regierung. Dafür muss der Arbeitgeber erklären, dass er keine Arbeit für den Angestellten in Quarantäne organisieren kann.