Die slowenische Nationalversammlung hat am 27. August 2020 die Maßnahmen zur Eindämmung des wirtschaftlichen Schadens durch die COVID-19-Pandemie verlängert. Die Arbeitgeber können die Möglichkeit der Maßnahme zur Bereitschaft von Arbeitnehmern bis zum 30. September 2020 nutzen.
Anträge auf Erstattung der Gehaltsentschädigung für September können ab Freitag, 28. August 2020, auf dem Arbeitgeberportal eingereicht werden.
Ansonsten bleiben die Bedingungen für die Beantragung einer Rückerstattung dieselben wie für Anträge für Juli und August. Der Antrag ist elektronisch spätestens 8 Tage nach Entsendung des Mitarbeiters in die Bereitschaft einzureichen.
Arbeitgeber, die bis zum 31. August 2020 einen Erstattungsantrag gestellt haben und diesen auch im September beantragen möchten, müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Entsendung einen neuen Antrag einreichen.
Die Erstattung an die Arbeitgeber beträgt 80 % der bezahlten Gehaltsentschädigung für einen Arbeitnehmer und ist durch die Höhe der Höchstentschädigung (892,50 EUR) begrenzt.
Sie können die vollständige Ankündigung des Arbeitsamtes hier nachlesen.
Einreichung von Anträgen auf Zahlung eines Zuschusses für Teilzeitarbeit
Arbeitgeber, die bereits einen Vertrag mit der Arbeitsverwaltung über die Subventionierung unterzeichnet haben, können ab dem 10. September 2020 die ersten Anträge auf Zahlung des Zuschusses für Juni und Juli stellen. Die Subventionsanträge sind über das Portal für Arbeitgeber einzureichen.
Sie können die vollständige Ankündigung des Arbeitsamtes hier nachlesen.