Katja Stadler
Geschäftsführerin Deslo – AHK, poslovne storitve d.o.o. Geschäftsführung
+386 1 252 88 79 katja.stadler@ahkslo.si
Unser Komplettservice umfasst:
Für weitere Informationen füllen Sie bitte das nebenstehende Kontaktformular aus.
Verträge können vielfältiger Natur sein und entsprechend des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und den Möglichkeiten des internationalen Privatrechts die Anwendung deutschen, slowenischen oder anderen Rechts vereinbaren. Bei einigen Verträgen können jedoch die slowenischen Regelungen nicht abbedingt werden, insbesondere wenn sie dem Schutz der schwächeren Vertragspartei dienen.
So zum Beispiel beim Arbeitsrecht, wenn ein deutscher Unternehmer Arbeitnehmer in Slowenien beschäftigt. Die slowenischen Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers dürfen nicht unterlaufen werden. Es gilt, die Besonderheiten des slowenischen Rechts zu beachten.
Folgende Punkte werden unserer Erfahrung nach von deutschen Unternehmern dabei leicht übersehen:
In der modernen EU arbeiten Unternehmen grenzüberschreitend und stellen regelmäßig Arbeitnehmer im europäischen Ausland ein. Bei der Beschäftigung slowenischer Mitarbeiter durch deutsche Unternehmen in Slowenien sind nach EU-Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit die slowenischen Bestimmungen zu beachten.
Arbeitsverhältnisse müssen mit dem slowenischen Arbeitsrecht vereinbar sein. In der Regel müssen deutsche Arbeitsverträge insbesondere hinsichtlich gesetzlich vorgeschriebener Zuschüsse und der Urlaubsregelung angepasst werden.
Weiterhin müssen bei nicht in Slowenien registrierten Unternehmen die gesamten kranken- und rentenversicherungserheblichen Daten durch den Arbeitnehmer übermittelt werden.
Die Durchführung einer solchen Anmeldung und die Auseinandersetzung mit den slowenischen Behörden haben sich in der Vergangenheit oft als anspruchsvoll und zeitintensiv herausgestellt. Bei fehlerhafter Anmeldung oder Zahlungsverzug besteht für den Arbeitnehmer ein großes Vollstreckungs- und Strafrisiko.
Aus diesem Grund bieten wir, basierend auf unserer Erfahrung und Kenntnis der nationalen Besonderheiten, einen Komplettservice an. Wir übernehmen sowohl die Anpassung ihrer Arbeitsverträge, die Abwicklung der gesamten Arbeitnehmeranmeldung sowie der Lohnbuchhaltung um allen Beteiligten finanzielle Risiken und Zeiteinbußen zu ersparen.
Bei Fragen zu Verträgen gemäß dem slowenischen Arbeitsrecht oder zur Einstellung slowenischer Mitarbeiter wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung.
Geschäftsführerin Deslo – AHK, poslovne storitve d.o.o. Geschäftsführung
+386 1 252 88 79 katja.stadler@ahkslo.si