Recht & Steuern

Was sollte bei der Festlegung der Dienstaltersprämien in Slowenien berücksichtigt werden?

08.11.2018

Slowenischen Arbeitnehmern steht ein Dienstaltersgeschenk zu, dessen Höhe auf Grundlage ihrer Dienstzeit berechnet wird. Dieses Gesetz sorgte jüngst für Unklarheiten, sodass der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien bald eine Entscheidung dazu fällen wird.

Gemäß Artikel 129 des slowenischen Beschäftigungsverhältnisgesetzes (Zakon o delovnih razmerjih, ERA-1), hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk, dessen Umfang in einem Branchentarifvertrag festgelegt ist. Laut Artikel 222 des slowenischen Beschäftigungsverhältnisgesetzes, sollen Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt, als das Recht in Kraft trat, einen Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk hatten (im Umfang von mindestens 0,5 Prozent ihres Grundgehalts für jedes volle Jahr der Beschäftigung), diesen Bonus erhalten, sofern dies nicht anders im Tarifvertrag vorgesehen ist. Auf Grundlage der grammatikalischen Auslegung, könnte dieser Gesetzestext so interpretiert werden, dass der Branchentarifvertrag einen anderen Umfang der Dienstaltersprämie vorsieht oder dass lediglich die Beschäftigungsdauer beim letzten Arbeitgeber (und nicht die aller vorherigen Arbeitgeber) berücksichtigt werden soll.

Das slowenische Ministerium für Familie, Arbeit, Soziales und Chancengleichheit unterstützt in seinem Rechtsgutachten 1001-381/2018-2 (welches von der Vereinigung der Arbeitgeber Sloweniens unterstützt wurde) die grammatikalische Auslegung, gemäß derer die Beschäftigungsdauer (welche bei der Berechnung des Dienstaltersgeschenkes berücksichtigt wird) im Branchentarifvertrag für Arbeitnehmer weniger günstig geregelt wird. Das oben beschriebene Rechtsgutachten steht im Widerspruch zu der jüngsten Rechtsprechung des slowenischen Arbeits- und Sozialgerichtshofs, welches in den Entscheidungen Nr. Pdp 916/2017 und Pdp 935/2017 die Position bezog, dass der Branchentarifvertrag niedrigere Dienstaltersgeschenke festlegt. Jedoch kann dieser keine kürzere Dienstzeit bestimmen, auf deren Grundlage das Dienstaltersgeschenk berechnet wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass, wenn der Gesetzgeber tatsächlich nur die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers bei seinem letzten Arbeitgeber berücksichtigen wollte, die Bestimmungen dies ausdrücklich und unmissverständlich zum Ausdruck bringen würden. Laut dem Arbeits- und Sozialgerichtshof sollten die Arbeitgeber trotz der möglicherweise abweichenden Bestimmungen im Branchentarifvertrag die Dienstzeit des Arbeitnehmers bei allen früheren Arbeitgebern berücksichtigen.

Eine gerichtliche Überprüfung war im Fall Nr. Pdp 916/2017 zur Frage erlaubt, ob Art. 129 Abs. 1 ERA-1 so auszulegen ist, ob Arbeitnehmer für die gesamte Beschäftigungszeit Anspruch auf Dienstaltersprämien haben oder dass der Branchentarifvertrag dieses Recht so bestimmen kann, dass es weniger günstig für die Arbeitnehmer ausfällt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der Republik Slowenien über die gerichtliche Überprüfung wird vermutlich eine spezifischere Antwort zu dieser Frage geben und eine klare Position beziehen, welche Auslegung zu befolgen ist.

Quelle: Odvetniška pisarna Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc d.o.o. | Tel.:+386 8 205 21 11 | Fax: +386 8 205 21 10 | info(at)fpjr.si