Recht & Steuern

VerpackG und seine Folgen für ausländische Hersteller

03.04.2019

Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt vor, neue Regeln zu beachten um mehr Kontrolle und Transparenz auf dem Handelsmarkt aufzuweisen, besonders bezüglich derjenigen Hersteller, die Verpackungen gewerbsmäßig auf den deutschen Markt bringen. Denn sie sollen auch für die Entsorgung des Abfalls, der beim Endverbraucher anfällt, Verantwortung tragen. Die Kontrolle soll durch die verpflichtete Anmeldung bei der Stiftung Zentrale Stelle, als auch einer Lizenzierung bei einem dualen System, gewährleistet werden.

Anmeldungsverfahren

Vor Verkaufs- und Lieferbeginn der Ware, muss der Erstinverkehrbringer bei der Zentralen Stelle das Produkt melden und dort prüfen lassen. Die Anmeldung geschieht über die erforderliche persönliche Registrierung im Verpackungsregister LUCID, das für mehr Transparenz und Kontrolle sorgt. Außerdem muss eine Einordnung in das duale System, dass die Mülltrennung in gelbe und blaue Tonnen sowie Glas- und Weißblechcontainer vorsieht, stattfinden. Demnach muss die Ware lizenziert werden, da mögliche Abfallprodukte beim Endverbraucher anfallen. Also sollen dem Entsorger diese Abfallcontainer gratis zur Verfügung gestellt werden.

Hohe Bußgelder oder gar ein Verkaufsstopp

So heißt es auch für ausländische Hersteller, wie denjenigen in Slowenien, dass sie dazu verpflichtet sind sich den neuen Rechtsregeln anzupassen und beim Import ihrer Ware nach Deutschland zu beachten. Um ihre Produkte nach Deutschland zu importieren, müssen sie also folgende Bedingungen erfüllen: die Registrierung und Lizenzierung ihrer Ware. Darunter zählt auch das für den Transport des Produktes benötigte Verpackungsmaterial. Außerdem soll durch das neue Gesetz neben der Kontrolle und Durchleuchtbarkeit rechtmäßig registrierter Ware auch die Verwendung von recyclinggerechten und umweltfreundlicheren Verpackungen gesteigert werden. Bei nichtregistrierter Ware muss der Hersteller mit einem hohen Bußgelder oder gar einem Verkaufsstopp rechnen.

Quellen: Zentrale Stelle Verpackungsregister, <link infocenter news-details neues-verpackungsgesetz-in-deutschland-ab-1-januar-2019 _blank>AHK Slowenien