Recht & Steuern

Slowenien: Neue Steuerreform verabschiedet

24.01.2018

Wie erwartet hat die slowenische Staatsversammlung bis Ende 2017 alle vier Änderungen der Steuergesetze verabschiedet. Diese gelten ab 1. Januar 2018. Unter anderem wird die Obergrenze für die steuerlich günstigere Behandlung des Weihnachtsbonus ab 2018 höher sein.

Der Zweck der Änderungen des Einkommensteuergesetzes besteht insbesondere darin, die Steuerlast der hochqualifizierten entsandten Arbeitnehmer zu verringern, die Progressivität des zusätzlichen allgemeinen Personenfreibetrags aufzuheben und den besonderen persönlichen Freibetrag für Schüler und Studenten zu erhöhen.

Bei der Verabschiedung der Änderungen haben die Abgeordneten zusätzlich die Grenze angehoben, bis zu der das sog. 13. Gehalt oder der Weihnachtsbonus steuerfrei bleibt. Ab 2018 werden alle Leistungsprämien, die 100 % (zuvor 70 %) des zuletzt veröffentlichten durchschnittlichen Monatsgehalts in Slowenien nicht übersteigen, einkommensteuerfrei sein. Die Angaben zum letzten veröffentlichten durchschnittlichen Monatsgehalt finden Sie auf der Website des Statistischen Amtes der Republik Slowenien. Momentan können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Bonus in Höhe von 1.621,46 EUR gewähren.

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